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GLP-1-Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Stand:
Neuerdings werben manche Nahrungsergänzungsmittel (Tropfen, Ampullen) mit einer ähnlichen Wirkung wie Ozempic und Wegovy. Aber eben viel preiswerter und ohne Arzt. Funktioniert das?
Off

Frage

Neben den bekannten Abnehmspritzen Ozempic und Wegovy sieht man jetzt immer mehr Angebote für Nahrungsergänzungsmittel und Pflaster mit dem Hinweis GLP-1. Sind diese Angebote ebenso wirksam?

Antwort

Für die mit einem Hinweis auf GLP-1 angebotenen Nahrungsergänzungsmittel, meist sind es Tropfen oder Trinkampullen, und Medizinprodukte wie Pflaster gibt es keine Wirknachweise. Die Werbung ist in der Regel unzulässig, da krankheitsbezogen. Die Inhaltsstoffe haben mit denen der verschreibungspflichtigen Medikamente nicht zu tun. 

Diverse Produkte werden unzulässig mit Hinweisen oder Logos auf eine angebliche Zulassung oder Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder den TÜV beworben. Auch die angeblichen Empfehlungen durch diverse Fachgesellschaften exististieren nicht. Mehr dazu finden Sie im verlinkten Artikel

Auf einigen Verkaufsplattformen sind die auf den Verpackungsabbildungen vorhandenen  Logos oder Siegel inzwischen verpixelt, die Produkte werden aber weiterhin verkauft. Bei den meisten Nahrungsergänzungsmitteln fehlen die vorgeschriebenen Zutatenlisten. Werden Zutaten genannt sind es meist (Extrakte von) Berberin, Chrom, Grüntee und Weiße Maulbeere. Solche Produkte haben wir in diesem Artikel unter der Überschrift "Longevity" beschrieben. 

Manchmal wird auch "Metatrolid" als Wirkstoff genannt, das ähnlich wirken soll wie Semaglutid oder Tirzepatid, die Wirkstoffe in Ozempic oder Wegovy. Über diesen "Wirkstoff" findet man in der medizinischen Fachliteratur nichts. Da hilft dann auch die Kombination mit Moringa nicht weiter.

Die von Ihnen genannten Nahrungsergänzungsmittel oder auch Nano-Pflaster nutzen zur Werbung lediglich den Hype um diese (verschreibungspflichtigen) Medikamente aus der Gruppe der GLP-1 Agonisten, die eigentlich zur Behandlung von Diabetes entwickelt wurden. Diese Medikamente ahmen die Wirkung des körpereigenen Hormons GLP-1 (Glucagon-like Peptide-1) nach, fördern so die Insulinproduktion und senken den Blutzuckerspiegel. Zusätzlich können sie bei der Gewichtsabnahme unterstützen, da sie das Sättigungsgefühl verstärken und die Magenentleerung verlangsamen. Diese pharmakologische Wirkung haben solche Nahrungsergänzungsmittel nicht und dürfen sie als Lebensmittel auch nicht haben.

 

Bei den sogenannten Abnehmspritzen handelt es sich um verschreibungspflichtige Medikamente. Sie sollten keinesfalls ohne (haus-)ärztliches Rezept eingesetzt werden. Online ohne einzureichendes Rezept erhältliche Produkte stammen nicht aus seriösen Quellen, auch nicht wenn zunächst ein "ärztlicher" Fragebogen ausgefüllt werden muss. Sowohl die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) als auch die US-Arzneimittelbehörde FDA und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnen vor gefälschten Versionen semaglutidhaltiger Abnehmpräparate im Internet.

Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ist übrigens europaweit verboten. Bei uns ist das im § 10 des Heilmittelwerbegesetzes geregelt. Findige Anbieter nutzen eine Grauzone und werben damit, dass sie eine "ärztliche Beratung" anbieten und die Spritze "diskret" vermitteln können. Korrekt ist das nicht, urteilte das Landgericht München: "Die Fernbehandlung von Adipositas mittels Ausfüllens eines Fragebogens entspricht [...] nicht allgemein anerkannten fachlichen Standards. Vielmehr ist vor der Verschreibung einer Abnehmspritze ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen erforderlich."

 

Zum Weiterlesen:

Deutsche Adipositas-Gesellschaft: Adipositas-Medikamente: Antworten auf häufige Fragen. Stand: 13.03.2023

Urteil "Abnehmspritze", Landgerichts München I, Az. 4 HK O 15458/24, Urteil vom 03.03.2025

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