Kostenloses Online-Seminar "Genießen statt wegwerfen - Lebensmittelverschwendung stoppen" am 16. Oktober um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Grundpreisangabe bei Vitaminkapseln

Stand:
Muss bei Nahrungsergänzungsmitteln der Grundpreis angegeben werden?
Off

Frage

Muss bei Nahrungsergänzungsmitteln der Grundpreis pro 100 Gramm oder pro Tablette angegeben werden?

Antwort

Wer verpackte Lebensmittel – und dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel – anbietet, muss den Gesamt- und den Grundpreis pro 1 kg oder 1 Liter angeben. Nur wenn Nenngewicht oder Nennvolumen weniger als zehn Gramm oder Milliliter betragen, kann auf den Grundpreis verzichtet werden. Damit können Verbraucher:innen leicht und ohne Schwierigkeiten Preise vergleichen.

Das gibt die Preisangaben-Verordnung §§ 4 und 5 (Stand: 12.11.2021)  für Waren in Fertigpackungen vor, wenn ein Erzeugnis nach Gewicht oder Volumen angeboten wird.

Für ein Moringa- oder Weizengras-Pulver, welches in kleinen abgemessenen Mengen (z.B. per Dosierlöffel) genommen wird, eine Flüssigkeit wie Vitamintropfen, die per Tropfeinsatz dosiert wird, oder ein Spray ist das eindeutig.

Wie sieht es aber mit Kapseln oder Tabletten aus, bei denen auf der Verpackung in der Regel eine Stückzahl angegeben wird? Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 13 U 31/19) hat entschieden, dass in einem solchen Fall eine Grundpreisangabe nicht nötig ist, da die Kapseln üblicherweise in Stückzahlen vertrieben werden. Es würde ausreichen, nur den Gesamtpreis anzugeben. Dem hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in einem neueren Urteil in 2022 (Az.: 3 U 66/21) allerdings widersprochen: Demnach muss bei der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis, bestehend aus dem Preis pro Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, angegeben werden.

Für Ihren persönlichen Vergleich ist es tatsächlich eigentlich wichtiger, sich den Preis für die (vergleichbare) Tagesdosis anzuschauen. Auch wenn Sie vielleicht noch ein bisschen rechnen müssen (z.B. weil Sie laut Empfehlung drei Kapseln pro Tag nehmen), hilft Ihnen der Preis pro Tablette/Kapsel dann schneller weiter.

Auf jeden Fall muss jeder Anbieter die sonstigen Pflichtangaben für Nahrungsergänzungsmittel gemäß Lebensmittelinformations-Verordnung und Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung wie Zutaten, Nährstoffmenge pro Tagesdosis incl. Nährstoffbezugswert (NRV) etc. sowohl auf der Verpackung als auch im Internetshop machen.

 

Zum Weiterlesen:

Pflicht zur Angabe des Grundpreises ermöglicht direkten Preisvergleich

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Schmuckbild

Gut vorbereitet in die Heizsaison: Tipps für den sicheren Start in den Winterbetrieb

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und mit ihr beginnt die Heizperiode. Damit Heizungsanlagen zuverlässig und effizient durch den Winter kommen, sollten Eigentümer:innen und Mieter:innen rechtzeitig einige wichtige Vorkehrungen treffen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt eine Kombination aus Wartung, Optimierung und bewusstem Nutzerverhalten, um Komfort zu sichern und Energiekosten zu senken.
Schmuckbild

Aktionswoche "Zu gut für die Tonne"

Vom 29. September bis zum 6. Oktober findet die jährliche Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) statt. Im Rahmen dieser Aktionswoche bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen interaktiven Aktionstag in der Beratungsstelle Mannheim und zwei Online-Vorträge an.
Schmuckbild

Korrektur: Fragwürdige Renditeversprechen und unzulässige Werbung

Verbraucherzentrale mahnt Invest4Kids GmbH ab
Schmuckbild

Hohe Preise und viele Verstöße

Verbraucherzentrale nimmt Reservierungen für die Wasen-Festzelte unter die Lupe