Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Bockshornkleesamen-Extrakt für Männergesundheit?

Stand:
Hilft der phytohormonhaltige Extrakt aus Bockshornkleesamen Männern in den Wechseljahren?
Off

Frage

Können Sie mir sagen, welche Wirkung Andropeak, ein Extrakt aus Bockshornkleesamen, hat und wie oft es am Tag eingenommen werden soll?

Antwort

Bei Andropeak® handelt es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel mit Bockshornkleesamenextrakt (Fenugreek) sowie Vitamin B6, Selen, Zink, Eisen und Arginin. Die genaue Dosierung pro Tag finden Sie als Pflichtangabe auf der Verpackung. Das Produkt ist laut Hersteller gedacht für Männer ab 18 Jahren.

Bockshornkleesamen wird seit langem sowohl als Lebensmittel in Gewürzmischungen wie Curry, in Senfspezialitäten und Würzsoßen verwendet.

Der Hersteller dieses Nahrungsergänzungsmittels wirbt mit Leistungssteigerung, Vitalität, einer höheren Libido und einem kräftigeren Immunsystem bei Männern. Diese Wirkung soll auf den enthaltenen Bockshornkleesamenextrakt zurückzuführen sein. Die verwendeten erlaubten Werbeaussagen beziehen sich jedoch auf das zugesetzte Vitamin B6 und die Mineralstoffe.

Hier ist allerdings festzustellen, dass die zugesetzten Mengen an Zink (10 Milligramm gegenüber 6,5 Milligramm pro Tag), Selen (55 Mikrogramm gegenüber 45 Mikrogramm pro Tag) und Eisen (14 Milligramm pro Tag gegenüber 6 Milligramm pro Tag) höher sind als vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für eine sichere Verwendung empfohlen. Insbesondere mit Blick auf die Eisen-Supplementierung empfiehlt das BfR sogar, dass Männer Eisen nur nach ärztlicher Rücksprache nehmen sollten.

Was den Pflanzenextrakt angeht, ist nicht wirklich klar, um welche Art Extrakt es sich handelt. Die Mengenangabe lautet 337 Milligramm pro Tag "Bockshornkleesamenextrakt". Ob es sich dabei um einen Extrakt handelt, der den Anforderungen an den Arzneiextrakt laut Monografie entspricht, ist nicht ersichtlich. Und nur für diesen gibt es eine vermerkte traditionelle Anwendung als potenzsteigerndes Mittel. Eine diesbezügliche Werbeaussage (Health Claim) ist bei der EU für Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel weder beantragt noch zugelassen.

In Bockshornkleesamen sind Phytohormone enthalten, die zur Erhöhung des Testosteronspiegels beitragen sollen. Für eine potenzsteigernde Wirkung fehlen die wissenschaftlichen Nachweise.

Phytohormone sind Stoffe aus Pflanzen, die ähnlich wie menschliche Hormone wirken, da sie an die gleichen Rezeptoren binden wie die natürlichen Hormone. Hormone regeln und steuern nahezu alle körperlichen Funktionen wie den Energiestoffwechsel, den Wasserhaushalt oder auch das Zellwachstum. Insbesondere die Steroidhormone, zu denen auch das Testosteron gehört, wirken direkt im Zellkern auf die Aktivität bestimmter Gene ein und können so das Zellwachstum anregen.

Phytohormone können dadurch auch unerwünschte Wirkungen haben. So ist nicht auszuschließen, dass sie das Krebsrisiko steigern können. Epidemiologische Studien zeigen eine Zunahme von Tumoren in Organen, die hormonell reguliert werden, zum Beispiel in Brust und Prostata. Wie hoch die Konzentration des Phytohormons in dem genannten Nahrungsergänzungsmittel ist, geht aus der Beschreibung im Internet nicht hervor.

Wenn Sie selbst oder ein enges Familienmitglied wie Eltern oder Geschwister an einem hormonsensitiven Krebs leiden oder litten, sollten Sie das Produkt keinesfalls ohne ärztliche Rücksprache verwenden. Außerdem sind Wechselwirkungen mit bestimmten Medikamenten (Blutgerinnungshemmer wie Warfarin, bestimmte Antidepressiva, Cyclophosphamid) möglich.

Generell sollten Sie vorsichtig sein, wenn ein Präparat "natürlich" und "nebenwirkungsfrei" sein soll oder wenn Sie lesen: "ist besonders wirksam laut zahlreicher Erfahrungsberichte". Was wirkt, hat in der Regel immer auch Nebenwirkungen. Noch größere Vorsicht ist bei "natürlichen" Produkten aus dem Internet angeraten, da diese häufiger gepanscht sind.

Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was Sie schon immer über Cybercrime wissen wollten...

Datendiebstahl und Onlinebetrug sind keine Kavaliersdelikte, sondern verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Und Dank der weitreichenden Digitalisierung unseres Alltags und immer leistungsfähigerer Software geraten neben großen Firmen zunehmend Privatpersonen ins Visier von Cyberkriminellen.
Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Allianz Lebensversicherungs-AG in Revisionsinstanz

LG Stuttgart, Urteil vom 10.7.2023, 53 O 214/22
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.1.2025, 2 U 143/23
BGH, Urteil vom 10.12.2026, IV ZR 34/25

Die Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz Lebensversicherungs-AG vor, die der Versicherung die Möglichkeit einräumte, den Rentenfaktor einseitig herabzusetzen. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil des OLG Stuttgart im Sinne der Verbraucherzentrale.