Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Digitale Vorsorge und Nachlass - jetzt zum Online-Vortrag anmelden!

Stand:
Hier finden Sie alle Termine sowie die Anmeldung für die kostenfreien Online-Vorträge zum Thema "Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie".
Mutter und Tochter sitzen zusammen vor einem Laptop am Tisch
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Thema des Online-Vortrags - worum geht es?

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online- Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.

Termine und kostenlose Anmeldung

Es stehen 8 Termine zum Thema "Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie" zur Auswahl. Hier können Sie sich zu den Vorträgen anmelden:

Anmeldung: 06.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)


Anmeldung: 07.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen - ausgebucht)

Anmeldung: 07.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)


Anmeldung: 08.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Bayern)

Anmeldung: 08.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)


Anmeldung: 09.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen)


Anmeldung: Freitag, 10.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Bayern)

Anmeldung: Freitag, 10.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen - abgesagt)


Nachholtermin für den 10.11.2023 - Anmeldung: Freitag, 8.12.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen)


Altersvorsorge, älteres Paar lässt sich beraten

Woche der Vorsorge: kostenlose Online-Vorträge vom 6. bis 10. November 2023

Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen! Die Verbraucherzentralen bieten in der "Woche der Vorsorge" vom 6. bis zum 10. November 2023 bundesweit kostenlose Online-Vorträge an. Hier finden Sie alle Termine und die Anmeldung.

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Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?
Frau schaut auf Schreiben von der Bank

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
Gesetzestexte auf einem Schreibtisch

Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen CLAIM Rechtsanwalts GmbH

Verbraucher:innen, die der CLAIM Rechtsanwalts GmbH Geld für die Einstellungen eines Verfahrens wegen Falschparkens gezahlt haben, können dieses zurückbekommen.
Schmuckbild

Energiesparen an Weihnachten: Einfache Tipps für die besinnliche Zeit

Mit dem Beginn der Adventszeit steigt der Energiebedarf im Haushalt oft erheblich: Lichterketten, Plätzchen backen, festliche Kochrituale und Heizen für Familienbesuche treiben die Strom- und Heizkosten in die Höhe.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.