Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert" am 8. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Digitale Vorsorge und Nachlass - jetzt zum Online-Vortrag anmelden!

Stand:
Hier finden Sie alle Termine sowie die Anmeldung für die kostenfreien Online-Vorträge zum Thema "Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie".
Mutter und Tochter sitzen zusammen vor einem Laptop am Tisch
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Thema des Online-Vortrags - worum geht es?

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online- Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.

Termine und kostenlose Anmeldung

Es stehen 8 Termine zum Thema "Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie" zur Auswahl. Hier können Sie sich zu den Vorträgen anmelden:

Anmeldung: 06.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)


Anmeldung: 07.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen - ausgebucht)

Anmeldung: 07.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)


Anmeldung: 08.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Bayern)

Anmeldung: 08.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)


Anmeldung: 09.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen)


Anmeldung: Freitag, 10.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Bayern)

Anmeldung: Freitag, 10.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen - abgesagt)


Nachholtermin für den 10.11.2023 - Anmeldung: Freitag, 8.12.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen)


Schmuckbild: Älteres Ehepaar, die auf Dokumente schauen

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LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
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BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.