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Über Kostenfalle-Zahn

Was steckt hinter dem Projekt "Kostenfalle-Zahn"? Hier erfahren Sie mehr über unsere Arbeit.
EIne Frau wird beim Zahnarzt behandelt.
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Gesunde Zähne sind heute ein Statussymbol. Patient:innen haben sich mittlerweile daran gewöhnt an den Kosten ihrer Zahnbehandlung beteiligt zu werden. Zahnärzt:innen und Kieferorthopäd:innen leben gut davon. Die Leistungen der Krankenkasse werden gerne mal schlecht geredet oder verschwiegen. Mit Verkaufsdruck wird zu kostenpflichtigen Zusatzleistungen gedrängt, die Beratung bleibt dabei auf der Strecke. Die Überraschung kommt dann am Ende: Die teure Rechnung.

Unser Ziel ist es, solche Missstände aufzudecken und öffentlich zu machen. Ihre Beschwerde hilft uns dabei! Kostenfalle-Zahn.de ist ein Informations- und Beschwerdeportal der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Wir werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert.

Unser Anliegen

Infomieren:

Ob Zahnersatz, Zahnspange oder Co: Hier erhalten Sie Informationen und Spartipps zu Ihrer Zahnbehandlung. Wir klären Sie über Ihre Rechte in der Zahnarztpraxis auf, zeigen, wie Sie Kostenfallen vermeiden können oder auf welche Kassenleistungen Sie Anspruch haben.

Beschweren:

Haben Sie sich schon mal über kostenpflichtige Zusatzleistungen bei Zahnärzt:innen geärgert? Verkaufsdruck, schlechte Beratung, Ärger mit der Rechnung oder Verweigerung von Kassenleistungen sind nur einige Beispiele. Hier können Sie sich über Ihre Zahnarztpraxis beschweren.

Wir erfassen und beantworten alle eingehenden Beschwerden - eine individuelle Rechtsberatung dürfen wir im Projekt leider nicht vornehmen. Werden verbraucherrechtliche Bestimmungen verletzt, gehen wir außerdem rechtlich gegen Zahnärzt:innen vor, insofern es unsere Kapazitäten zulassen.

Stärken Sie uns mit Ihrem Fall und wir stärken Ihre Rechte!

Bei weiteren Fragen zu diesem Internetportal können Sie sich mit uns in Verbindung setzen unter kostenfalle-zahn@verbraucherzentrale.nrw.

Logo des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.