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Auberginen in Senfsauce

Stand:
Dieses Rezept lässt sich ganz flexibel zubereiten. Wer weniger Auberginen übrig hat, kann stattdessen auf Paprika, Zucchini oder anderes Gemüse ausweichen.
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Zutaten: Für 2 Portionen

Auberginen in Senfsauce
Verbraucherzentrale Bayern
250 g Basmatireis
  (oder anderen Reis, je nach Verfügbarkeit)
500 ml Gemüsebrühe
500 g Aubergine (etwa eine große Aubergine)
  Salz
3 Tomaten
  (alternativ: eine ganze oder angefangene Dose Tomaten)
  Olivenöl zum Braten
  Chili
  Paprikapulver
  Kurkuma
1 TL frisch geschnittener Ingwer oder 1 Msp. getrockneter Ingwer
1 EL grober Senf mit ganzen Körnern
  (je nach Vorrat auch anderer Senf)
100 g Crème fraîche

 

Zubereitung:

  • Den Basmatireis in 400 ml Gemüsebrühe in etwa 20 Minuten bzw. laut Packungsanweisung weich kochen.
  • Die Aubergine waschen, den Stielansatz abschneiden und in 1 cm dicke Scheiben schneiden. Diese mit Salz bestreuen und etwa 15 Minuten Saft ziehen lassen. Danach mit Küchenkrepp trocken tupfen.
  • In der Zwischenzeit die Tomaten waschen, den Stielansatz entfernen und in Würfel schneiden.
  • Reichlich Öl in einer Pfanne erhitzen und die Auberginen portionsweise von jeder Seite anbraten. Anschließend aus der Pfanne nehmen und auf einem Küchenkrepp abtropfen lassen.
  • In dem noch übrigen Öl in der Pfanne die Gewürze 3-4 Minuten anbraten.
  • Die restliche Gemüsebrühe, die Tomaten, Auberginen, Senf und Crème fraîche zufügen, alles kurz schmoren lassen und mindestens 10 Minuten bei geschlossenem Deckel ziehen lassen, bis die Auberginen richtig weich sind. Sollten die Auberginen noch zu hart sein, einfach noch etwas Brühe nachgeben und leicht köcheln lassen, bis sie weichgegart sind.
  • Am Ende alles mit Salz und Pfeffer abschmecken.


Zubereitungszeit: ca. 35 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

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Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

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Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung

Ein Versicherungsvertrag wird nicht dadurch kostenpflichtig erweitert, dass ein Verbraucher auf ein Schreiben seiner Versicherung nicht reagiert.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.
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