Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Gemüse-Bowl

Bowls sind beliebt und eignen sich hervorragend zur Resteverwertung.
Verschiedene Sorten Gemüse, in Streifen geschnitten
Off

Zutaten: Für 1 Portion

Bowl: 
70 GrammQuinoa
70 GrammKichererbsen (gekocht)
60 GrammMais
80 GrammKarotten
100 GrammRote Bete
100 GrammWeißkohl
40 GrammSpinat
10 GrammSonnenblumenkerne
  
Dip: 
100 GrammMagerquark
125 GrammJoghurt 1,5 Prozent Fett
1 EsslöffelEssig
 Zitronensaft oder Zitrone
 Chiliflocken, Pfeffer

 

Logo für "vegan"Für eine rein pflanzliche Variante:
Einfach Joghurt und Quark durch eine vegane Joghurt-Alternative ersetzen. Alternativ schmeckt auch leicht verdünnter Hummus als Dip.

 

Zubereitung:

  • Bowl: Kichererbsen und Quinoa nach Packungsanweisung kochen. Inzwischen das Gemüse waschen. Karotten schälen und in kleine Streifen schneiden. Rote Bete schälen und würfeln. Weißkohl in Streifen schneiden. Alle Zutaten werden nebeneinander in einer Schüssel angerichtet.
  • Dip: Joghurt mit dem Magerquark mischen. Die Zitrone auspressen und den Saft, rund 30 Milliliter, der Joghurt-Quark Mischung unterrühren. Essig hinzugeben und den Dip nach Belieben würzen. Zu empfehlen sind Pfeffer, Chiliflocken und etwas Knoblauch. Auch frische Kräuter wie zum Beispiel Schnittlauch passen hervorragend.


Zubereitungszeit: 20 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.