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Klimabewusste Ernährung – Möglichkeiten und Grenzen

Stand:
Wie Lebensmittel und Klimaschutz zusammenhängen, erfahren Schülerinnen und Schüler in diesem Workshop.
Globus als Mahlzeit auf einem Teller

Das Klima zu schützen und sich klimafreundlich zu verhalten, ist inzwischen vielen Menschen wichtig und spielt auch beim täglichen Einkauf eine große Rolle. Wie Lebensmittel und Klimaschutz zusammenhängen erfahren Schüler:innen in diesem Workshop.

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Darum geht's

Welche Zusammenhänge bestehen zwischen der Herstellung von Lebensmitteln und dem Ausstoß an Treibhausgasen? In dem Workshop bekommen die Schüler:innen eine Vorstellung, welche Treibhausgas-Emissionen ein Lebensmittel vom „Acker bis zum Teller“ verursacht. Zusätzlich erhalten die Schüler:innen Einblick in das Marktgeschehen und lernen Marketinginstrumente der Unternehmen kennen. Auf Lebensmittelverpackungen und in Werbeanzeigen findet man immer wieder Aussagen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder es wird mit Klimasiegeln geworben. Doch welche Kriterien stecken hinter solchen Aussagen und Labels?

Zielgruppe

Schüler:innen ab der 8. Klasse

Dauer

Der Workshop ist für circa zwei Schulstunden (1 ½ Stunden) konzipiert und wird von Fachkräften der Verbraucherzentrale vor Ort oder abhängig von der Klassengröße in den Räumen der Verbraucherzentrale umgesetzt.

Alternativ kann dieser Workshop auch online durchgeführt werden.

Hinweise zur Umsetzung

Die Anwesenheit und Begleitung der Lehrkraft ist bei der gesamten Veranstaltung erforderlich.

Kosten

Für die Durchführung an der Schule berechnen wir 3 Euro pro Schüler:in, zusätzlich stellen wir die entstandenen Reisekosten in Rechnung. Findet der Workshop online oder in den Räumen der Verbraucherzentrale statt, ist die Durchführung kostenfrei.

Terminvereinbarung

Schreiben Sie gerne eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum an ernaehrung@vz-bw.de oder rufen Sie uns unter 0711/66 91 211 (Montag bis Freitag, 9 - 12 Uhr) an. Bitte nennen Sie uns auch die Adresse der Schule, an der der Workshop stattfinden soll.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

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Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

Achtung, falsche Vignetten! So erkennen Sie Betrug

Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.