Kostenloses Online-Seminar "Wichtige Rechtsfragen zur Fernwärme!" am 13. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Versteckspiel Gentechnik

Stand:
Immer mehr Lebensmittel werden mit dem Label "Ohne Gentechnik" beworben. In diesem Workshop der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfahren Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, was es mit dieser Werbung und dem Thema "Lebensmittel und Gentechnik" auf sich hat.
Abbildung Milchprodukte Gentechnikkennzeichnung
Foto DNA vitstudio/Adobe Stock

Hierzulande findet man in den Supermärkten keine Lebensmittel, die als „genetisch verändert“ gekennzeichnet sind. Allerdings werden immer mehr Lebensmittel mit dem Label „Ohne Gentechnik“ beworben. Steckt in unseren Lebensmitteln doch Gentechnik, ohne dass es gekennzeichnet ist?

Off

Darum geht’s

Im Workshop erarbeiten sich die Schüler:innen die Kriterien des Labels „Ohne Gentechnik“ und erfahren, wie und was im Zusammenhang mit Gentechnik gekennzeichnet werden muss. Anhand von Praxisbeispielen lernen die Schüler:innen einzuschätzen, ob bei der Herstellung eines Lebensmittels Gentechnik eine Rolle spielt oder nicht.

Zielgruppe

Schüler:innen ab der 9. Klasse

Dauer

Der Workshop ist für circa zwei Schulstunden (1 ½ Stunden) konzipiert und wird von Fachkräften der Verbraucherzentrale vor Ort oder abhängig von der Klassengröße in den Räumen der Verbraucherzentrale umgesetzt.

Alternativ kann dieser Workshop auch online durchgeführt werden.

Hinweise zur Umsetzung

Die Anwesenheit und Begleitung der Lehrkraft ist bei der gesamten Veranstaltung erforderlich.

Kosten

Für die Durchführung an der Schule berechnen wir 3 Euro pro Schüler:in, zusätzlich stellen wir die entstandenen Reisekosten in Rechnung.

Findet der Workshop online oder in den Räumen der Verbraucherzentrale statt, ist die Durchführung kostenfrei.

Terminvereinbarung

Schreiben Sie gerne eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum an ernaehrung@vz-bw.de oder rufen Sie uns unter 0711/66 91 211 (Montag bis Freitag, 9 - 12 Uhr) an. Bitte nennen Sie uns auch die Adresse der Schule, an der der Workshop stattfinden soll.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.