Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Reissalat

Stand:
Ein Klassiker, der sehr gut geeignet ist Reste von Reis zu verwerten.
Off

Zutaten: Für 2 Portionen

150 gLangkornreis
130 gErbsen
1rote Paprika
1grüne Paprika
130 grote Bohnen
130 gMais
180 gSalami
5 ELKetchup
3 ELWeißweinessig
2 ELRapsöl
1/2 TLTomatenmark
 Salz, Pfeffer, Paprika, Cayennepfeffer

 

Zubereitung:

  • Erbsen dem übrig gebliebenen Reis zugeben.        
  • Restliche Zutaten klein schneiden und in eine Schüssel geben. Bohnen und Mais abtropfen lassen und alle Zutaten vermischen.
  • Ketchup mit Essig, Öl und Tomatenmark glatt rühren und mit Salz, Pfeffer, Cayennepfeffer, Paprika abschmecken. Mit den geschnittenen Zutaten vermischen.


Zubereitungszeit: 15 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.