Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Fernwärme: Preisanpassungen in bestehenden Kundenverhältnissen

Stand:
Den Verbraucherzentralen liegt eine Vielzahl von Beschwerden vor, bei denen Fernwärmekunden von einseitigen Preisanpassungen betroffen waren, die wiederum zu sprunghaften Erhöhungen der Fernwärmepreise führten. Verbraucherschützer fordern bundesweit einheitliche Veröffentlichungspflichten.
Off

Den Verbraucherzentralen liegt eine Vielzahl von Beschwerden vor, bei denen Fernwärmekunden von einseitigen Preisanpassungen betroffen waren, die wiederum zu sprunghaften Erhöhungen der Fernwärmepreise führten. Verbraucherschützer fordern bundesweit einheitliche Veröffentlichungspflichten und Begrifflichkeiten.

Der Marktwächter Energie hat das Geschäftsgebaren von Fernwärmeversorgern bei Preisanpassungen sowie Fragen rund um die Verständlichkeit und Transparenz von Preisänderungen untersucht.

 

Flickenteppich von Mini-Monopolen

Mit seiner monopolistischen Anbieterstruktur nimmt der Fernwärmemarkt auf dem Energiemarkt eine besondere Stellung ein. Lieferanten, die i.d.R. zugleich die Betreiber lokaler Fernwärmenetze sind, kommt ein bislang nicht kontrollierter Gestaltungsspielraum zu. Anders als bei Strom und Gas können Verbraucher auf Preiserhöhungen oder Änderungen des Preissystems nicht mit einem Anbieterwechsel reagieren. Das verhindern in vielen Fällen lange Vertragslaufzeiten von üblicherweise zehn Jahren oder die Pflicht zum Bezug von Fernwärme über einen Anschluss- und Benutzungszwang.

 

Verbraucher ohne Durchblick und Druckmittel

Viele Lieferanten haben in den letzten Jahren die Vertragsbedingungen in laufenden Vertragsverhältnissen entweder einseitig geändert und/oder für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbare Berechnungsfaktoren und Formeln verwendet. Für vergleichbare Preiskomponenten werden oft unterschiedliche Bezeichnungen verwendet.
Auch die formale Begründung der Preisanpassungen erfolgt je nach Anbieter unterschiedlich. Die Untersuchung von über das Internet öffentlich zugänglichen Vertragsunterlagen von 325 Fernwärmeversorgern zeigt, dass die Anpassungen am häufigsten mit Hilfe einer Preisänderungsklausel vorgenommen werden. In zahlreichen Fällen enthielt das Schreiben an die Kunden nur einen Verweis auf § 4 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) oder die Versorger teilten gar nicht mit, worauf sie ihr vermeintliches Recht zur Preisanpassung stützten. Nur bei etwas mehr als der Hälfte der untersuchten Versorger war die Vorgehensweise anhand von öffentlich zugänglichen Informationen erkennbar.

Die Verbraucherzentralen und der vzbv gehen immer wieder auch juristisch gegen Fernwärmelieferanten vor, die einseitige Anpassungen der Preisänderungsklausel und der Preise während der Vertragslaufzeit vornehmen. Doch bis die jeweiligen Gerichtsentscheidungen rechtskräftig sind, bleiben Verbrauchern kaum Handlungsmöglichkeiten.

 

Betroffen von Preiserhöhungen bei Fernwärme?

Der Fernwärmeanbieter E.ON hat zwischen 2020 und 2022 die Preise deutlich erhöht. Das bedeutet für Verbraucher:innen Mehrkosten von mehreren tausend Euro. Der vzbv hält die Preiserhöhungen von E.ON für rechtswidrig und prüft eine Musterklage. Sind Sie betroffen? Dann machen Sie bei der Umfrage mit!

 

Nur Transparenz schafft Vertrauen

Verbraucherschutzstandards, die in anderen Sektoren selbstverständlich sind, gelten nicht auf dem Fernwärmemarkt. Auch fehlt es an regelmäßigen Preiskontrollen sowie einer Instanz, an die sich Fernwärmekunden bei Problemen wenden können. Es besteht die Gefahr, dass Verbraucher ihr Vertrauen in verlässliche und vorhersehbare Vertragsverhältnisse bzw. generell in Fernwärme als für die Energiewende wichtigen Energieträger verlieren.

Daher fordert der vzbv eine bundesweite Pflicht zur Veröffentlichung der allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie der dazugehörigen Preisregelungen und Preislisten im Internet, zum Beispiel nach dem Muster des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein. Außerdem müssen auch einheitliche Begrifflichkeiten für die Faktoren in den Preisänderungsklauseln etabliert werden.

 

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Person hebt die Schultern mit Fragezeichen neben dem Kopf und einer Rechnung in der Hand, auf der "Rechnung CVneed" steht.

Cvneed: Achtung Abofalle!

Haben Sie von Cvneed eine Rechnung für Lebenslauf-Vorlagen im Abo erhalten, das Sie Ihres Wissens nie abgeschlossen haben? Damit sind Sie nicht allein. Wir informieren über die Masche des Unternehmens und geben Tipps, wie Sie sich wehren können.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Auf einer Computertastatur liegt eine Brille, in der sich das Facebook-Logo spiegelt.

Facebook-Datenleck: Schließen Sie sich jetzt der Sammelklage des vzbv an

Im Dezember 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. Wenn Sie vom Facebook-Datenleck von 2021 betroffen sind, können Sie sich ab sofort für die Klage anmelden.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich ab sofort für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden.