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Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Stand:
Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband. Er greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler
On

Darum geht es

Der Energieversorger ExtraEnergie GmbH telte im Sommer 2022 ihren Kund:innen mit, die Preise für Gas und Strom zum 1. September 2022 drastisch zu erhöhen. Dies geschah sogar gegenüber Kund:innen, die eine Preisgarantie vereinbart hatten. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen unzulässig. Das gilt für Verbraucher:innen mit und ohne Preisgarantie gleichermaßen. Später nahm das Unternehmen noch weitere Preisanpassungen vor. Diese sind nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands ebenfalls unzulässig und seit 2025 ebenfalls Gegenstand der Sammelklage. Soweit wir wissen, hat der Anbieter die Preise uneinheitlich erhöht. Der Arbeitspreis hat sich nicht selten verdreifacht. Das kann zu mehreren hundert Euro Mehrkosten monatlich führen.

Mit der Sammelklage wollen wir feststellen lassen, dass folgende von ExtraEnergie erklärte Preisanpassungen unzulässig sind:

  • Preiserhöhung zum 1. September 2022
  • Preiserhöhungen zum 1. November und 1. Dezember 2022
  • Preis“senkungen“ wie Anfang des Jahres 2023 erklärt.

Das Gericht soll außerdem feststellen, für welche Zeiträume ExtraEnergie Zinsen an seine Kund:innen zu zahlen hat. Außerdem hat ExtraEnergie zum Teil behauptet, Kund:innen hätten einer Preiserhöhung zugestimmt, als sie eine Erklärung zur Abschlagsanpassung abgegeben haben. Auch dagegen wenden wir uns mit unserer Klage.

 

So profitieren Sie von der Klage gegen ExtraEnergie

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen ExtraEnergie mitmachen können.
  2. Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand: Unser News-Alert informiert Sie direkt über alle wichtigen Entwicklungen im laufenden Verfahren. Alle bisherigen News-Alerts finden Sie im Archiv.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.

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Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Nur dann gilt das Urteil so für Sie, als wenn Sie selbst geklagt hätten. Außerdem verjähren Ihre Ansprüche dann auch nicht. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Freitag, 1. Dezember 2023
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen ExtraEnergie ein.
  • Montag, 26. Februar 2024
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Die Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Revisionsverfahren
    vzbv oder Unternehmen legen beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen ExtraEnergie auf unserer Webseite.


Antworten auf häufige Fragen →

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