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Internetanschluss zu langsam? Unsere interaktiven Briefvorlagen

Stand:
Kunden bekommen manchmal nur einen Bruchteil der eigentlich vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeit geliefert. Hier können Sie sich ein passendes Schreiben erstellen.
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Zuerst sollten Sie Ihren Anbieter einmal auf das Problem hinweisen. Wenn er nicht antwortet, können Sie in weiteren Schritten auch kündigen oder sogar Schadensersatz fordern.

Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt.

  1. Zuerst: Fordern Sie die vereinbarte Geschwindigkeit und drohen Sie mit Kündigung
    Das sollte immer der erste Schritt sein - wenn Sie die vereinbarte Geschwindigkeit noch nicht beim Anbieter eingefordert haben, können Sie die folgenden Schritte noch nicht ergreifen.
    -> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.
  2. Wenn Sie nicht kündigen möchten: Fordern Sie eine Vertragsanpassung
    Wenn der Anbieter die Leistung nicht erbringen kann und Sie nicht kündigen möchten (oder kein anderer Anbieter in Frage kommt), können Sie hier die Umstellung auf einen günstigeren Vertrag fordern.
    -> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.
  3. Kündigen Sie Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung
    Wenn Sie Ihren Anbieter schon informiert und dazu aufgefordert haben, eine schnellere Verbindung zur Verfügung zu stellen oder ihnen weniger Geld zu berechnen, können Sie jetzt außerordentlich kündigen und möglichen Schadenersatz androhen.
    -> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.
  4. Fordern Sie Schadensersatz
    Wenn Ihnen aufgrund der zu niedrigen Internetgeschwindigkeit Kosten entstanden sind (zum Beispiel Anschlusskosten für einen anderen Anbieter oder Kosten für die Aufstockung ihres mobilen Datenvolumens), dann können Sie diese vom Anbieter als Schadensersatz fordern.
    -> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Hintergründe, wann diese Musterschreiben helfen und was eventuell noch zu beachten ist, lesen Sie hier:

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

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Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
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