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Internetanschluss zu langsam? Unsere interaktiven Briefvorlagen

Stand:
Kunden bekommen manchmal nur einen Bruchteil der eigentlich vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeit geliefert. Hier können Sie sich ein passendes Schreiben erstellen.
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Zuerst sollten Sie Ihren Anbieter einmal auf das Problem hinweisen. Wenn er nicht antwortet, können Sie in weiteren Schritten auch kündigen oder sogar Schadensersatz fordern.

Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt.

  1. Zuerst: Fordern Sie die vereinbarte Geschwindigkeit und drohen Sie mit Kündigung
    Das sollte immer der erste Schritt sein - wenn Sie die vereinbarte Geschwindigkeit noch nicht beim Anbieter eingefordert haben, können Sie die folgenden Schritte noch nicht ergreifen.
    -> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.
  2. Wenn Sie nicht kündigen möchten: Fordern Sie eine Vertragsanpassung
    Wenn der Anbieter die Leistung nicht erbringen kann und Sie nicht kündigen möchten (oder kein anderer Anbieter in Frage kommt), können Sie hier die Umstellung auf einen günstigeren Vertrag fordern.
    -> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.
  3. Kündigen Sie Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung
    Wenn Sie Ihren Anbieter schon informiert und dazu aufgefordert haben, eine schnellere Verbindung zur Verfügung zu stellen oder ihnen weniger Geld zu berechnen, können Sie jetzt außerordentlich kündigen und möglichen Schadenersatz androhen.
    -> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.
  4. Fordern Sie Schadensersatz
    Wenn Ihnen aufgrund der zu niedrigen Internetgeschwindigkeit Kosten entstanden sind (zum Beispiel Anschlusskosten für einen anderen Anbieter oder Kosten für die Aufstockung ihres mobilen Datenvolumens), dann können Sie diese vom Anbieter als Schadensersatz fordern.
    -> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Hintergründe, wann diese Musterschreiben helfen und was eventuell noch zu beachten ist, lesen Sie hier:

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

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Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
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Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
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Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.