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Ungewollte Handyabos verhindern: unsere interaktiven Briefvorlagen

Stand:
Werbung ist auf dem Smartphone ständiger Begleiter. Doch darüber kann man sich ein kostspieliges Abo einhandeln - wovor nur eine Drittanbietersperre schützt. Auch, wer sich schon ein Abo eingehandelt hat, erhält hier passende Briefvorlagen.
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Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt.

Verhindern Sie ungewollte Abos mit einer Drittanbietersperre
Hier können Sie sich eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Das bedeutet, dass Sie keine Einkäufe und Abos mehr über die Telefonrechnung bezahlen können (beispielsweise Klingeltöne oder Downloads) - sich aber eben auch keine versehentlichen Abos einhandeln können.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Stoppen Sie ein ungewolltes Handy-Abo
Ein Handy-Abo kann man sich schnell versehentlich einhandeln, zum Beispiel durch Klick auf eine Werbeanzeige. Mit dieser Vorlage können Sie das Abo kündigen und schon bezahltes Geld zurückfordern.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Bestehen Sie auf dem Stopp eines Handy-Abos
Wenn Sie das Geld trotz eines Briefes an das Abo-Unternehmen nicht zurückbekommen haben, dann können Sie sich auch an Ihren eigenen Telefonanbieter wenden.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Hintergründe, wann diese Musterschreiben helfen und was eventuell noch zu beachten ist, lesen Sie hier:

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

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Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.
Schmuckbild

"Gesunde Kinderlebensmittel": Zu viel versprochen?

Aldi Süd und Lidl bieten bisher kaum verbesserte Kinderlebensmittel an