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Internetanschluss zu langsam oder ausgefallen? Was Betroffene tun können

Stand:
Werbeversprechen und tatsächliche Geschwindigkeiten liegen beim Internetanschluss oft weit auseinander. In bestimmten Fällen können Sie Ihren monatlichen Betrag kürzen oder Ihren Vertrag sogar außerordentlich kündigen. Unser Musterbriefgenerator unterstützt Sie dabei.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Internetanbieter liefern oft nur einen Bruchteil der versprochenen Maximalgeschwindigkeit.
  • Wir erklären, wie Sie die Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses prüfen können.
  • Sie können den monatlichen Betrag kürzen und unter Umständen fristlos kündigen, wenn Sie einen zu langsamen Festnetzanschluss bekommen haben.
  • Unser Musterbriefgenerator hilft Ihnen bei Ansprüchen gegen Ihren Anbieter auf Minderung oder fristlose Kündigung.
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Wenn statt 150 Megabit pro Sekunde nur 5 ankommen: Internetanbieter werben für ihre Tarife gerne mit den schnellstmöglichen Verbindungen. "Bis zu" steht oft klein neben den beeindruckenden Zahlen. Doch gerade wer abseits der gut erschlossenen Gebiete wohnt, bekommt dann mitunter nur einen Bruchteil der Übertragungsgeschwindigkeit geliefert.

Internetqualität oft schlechter als vereinbart

Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen müssen vor Vertragsschluss in einem Produktinformationsblatt über die Übertragungsraten informieren. Auch in der Vertragszusammenfassung müssen die Internetgeschwindigkeiten angeben sein. Dazu führen viele Internetanbieter vor dem Vertragsabschluss eine Vorprüfung durch. Hier müssen Sie sich als Kunde aber darauf verlassen, dass realistische Ergebnisse erfasst und Ihnen diese auch so mitgeteilt werden. Vor dem Vertragsabschluss versprochene Internetgeschwindigkeiten vom Anbieter sind Vertragsbestandteil und müssen daher auch erreicht werden.

Wie prüfe ich die Geschwindigkeit meines Internetanschlusses?

Die Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses können Sie auf verschiedenen Portalen testen, jedoch bietet nur ein Test mit dem Desktop-Tool der Bundesnetzagentur im Anschluss die Möglichkeit, Rechte gegenüber Ihrem Anbieter geltend zu machen:

  1. Telekommunikationsanbieter, Technikwebseiten oder Routerhersteller bieten Geschwindigkeitstest für Ihren Anschluss an. Diese werden meist im Browser oder mit einer App auf dem Smartphone genutzt. Diese Programme können einen ersten Hinweis bieten, ob ein Problem vorliegt oder nicht. Die Ergebnisse dieser Tests reichen aber nicht aus, um bei einer abweichenden Geschwindigkeit gegen Ihren Anbieter vorgehen zu können.
  2. Die Bundesnetzagentur stellt unter www.breitbandmessung.de/desktop-app ein zu installierendes Programm für die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux zur Verfügung, mit dem Sie eine Geschwindigkeitsabweichung gegenüber Ihrem Anbieter nachweisen können. Möchten Sie etwa Ihren monatlichen Betrag kürzen oder außerordentlich kündigen, müssen Sie dieses Programm benutzen. Andere Geschwindigkeitstests reichen dafür nicht aus und können nicht das benötigte, signierte Messprotokoll erstellen.

Die wichtigsten Parameter aller Geschwindigkeitstest sind:

  1. Download-Rate (Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet)
  2. Upload-Rate (Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten zum Beispiel in die Cloud)
  3. Paket-Laufzeit (Dauer für den Versand von Datenpaketen zu einem Ziel und zurück)

Wie prüfe ich die Geschwindigkeit meines Mobilfunkvertrags?

Auch bei Mobilfunkverträgen müssen Anbieter die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit einhalten. Entscheidend ist hier die maximale Geschwindigkeit, die in den Produktinformationsblättern oder in der Vertragszusammenfassung aufgeführt ist. Anders als beim Festnetz wird für den Mobilfunk eine App benötigt, die von der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt wird. Mit dieser App namens "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" können Sie die mobile Internetleistung messen und eine Geschwindigkeitsabweichung nachweisen.

Wie kann ich Fehlerquellen ausschließen?

Nicht immer liegt es an der Leitung. Bevor Sie Ansprüche gegen den Anbieter geltend machen, prüfen Sie bitte vorab, ob die Fehlerquelle nicht in Ihrem Verwantwortungsbereich liegt! Veraltete Treiber der Netzwerkkarte, veraltete Router, schlechter WLAN-Empfang, zu viele Cookies im Browser, falsche Router-Einstellungen, ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme können die Geschwindigkeit bremsen. Manchmal hilft auch der alte Trick, den Internetrouter kurz aus- und wieder anzuschalten. Anbieter sind bei Festnetzanschlüssen grundsätzlich nur bis zum Netzabschlusspunkt für die Leistung verantwortlich. Dieser Punkt ist meistens die DSL-, Glasfaser-, oder Kabel-Dose an der Wand.

Im Mobilfunk kann eine schlechte Leistung an einem defekten Endgerät (Smartphone, Tablet) liegen oder an einer fehlerhaften Konfiguration. Für beide Fälle sind die Verbraucher:innen und nicht der Anbieter verantwortlich.

Welche Rechte habe ich bei einem Komplettausfall?

Wenn eine Störung, also ein Komplettausfall, länger als einen Kalendertag nach Störungsmeldung dauern sollte, dann muss Sie der Anbieter darüber informieren.

Ab dem 3. Kalendertag nach dem Eingang der Störungsmeldung steht Ihnen bei einem Komplettausfall des Telefon- und Internetanschlusses sogar eine Entschädigung zu:

  • für den 3. und 4. Tag je 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 5 Euro)
  • ab dem 5. Tag je 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro)

Dauert der Ausfall länger an, sollten Sie Ihrem Anbieter eine Frist zur Erbringung der Leistung setzen. Leistet der Anbieter auch nach Ablauf dieser Frist nicht, können Sie unter Umständen den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Frist sollte angemessen (10-14 Tage) und das Schreiben zur Fristsetzung nachweisbar versendet werden (zum Beispiel per Einwurfeinschreiben).

Bei komplettem Ausfall können Sie eine Entschädigung fordern. Dafür können Sie gerne den verlinkten Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen.

Auch kommt es immer wieder vor, dass Techniker nicht oder nicht zu den vereinbarten Terminen erscheinen. Wenn Techniker Termine versäumen, dann stehen Ihnen 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro) zu.

Welche Rechte habe ich bei schlechter Internetleistung?

Wenn das Internet zu langsam ist, dann kann der monatliche Betrag gemindert oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Die Abweichung der Internetleistung muss durch das Messprotokoll der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden.

Macht es einen Unterschied, ob ich Probleme mit meinem festen Internetanschluss zu Hause (z.B. Kabel, DSL, Glasfaser) oder mit meinem mobilen Anschluss (z.B. LTE, 5G) habe?

Ist das Internet zu Hause zu langsam, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ihren monatlichen Betrag zu kürzen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

Damit Sie prüfen und die schlechte Internetleistung nachweisen können, hat die Bundesnetzagentur ein kostenfreies Werkzeug zur Messung von Internetgeschwindigkeiten entwickelt. Laden Sie dieses unter www.breitbandmessung.de/desktop-app entsprechend den Anweisungen herunter und prüfen so Ihre Internetgeschwindigkeit. Das Programm erstellt am Ende der Prüfung ein Protokoll in PDF-Form aus dem Sie dann ablesen können, ob die Geschwindigkeit vertragsgemäß ist, oder nicht.

Mehr zur Prüfung Ihres Anschlusses: Siehe nächste Frage.

Mittlerweile hat die Bundesnetzagentur auch ein Messtool für das mobile Internet entwickelt. Um die Geschwindigkeit messen zu können, muss die kostenfreie App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" heruntergeladen werden. Damit wird die Internetgeschwindigkeit protokolliert. Infos erhalten Sie auf www.breitbandmessung.de/mobil-testen. Am Ende der Prüfung erstellt die App ein Messprotokoll als PDF-Datei, welches Sie Ihrem Anbieter vorlegen können.

Hybridanschlüsse, also Festnetzanschlüsse, die auch eine Mobilfunkverbindung ergänzend zur Festnetzverbindung nutzen, profitieren wie normale Festnetzanschlüsse von den neuen Minderungs- und Kündigungsrechten. Für die Messungen wird jedoch nur der Festnetzbestandteil herangezogen.

Wie erstelle ich ein signiertes Messprotokoll, um bei einer abweichenden Leistung im Festnetz meinen Betrag mindern zu können oder außerordentlich zu kündigen?

Ein signiertes Messprotokoll können Sie nur mit dem Programm der Bundesnetzagentur erstellen, welches unter www.breitbandmessung.de/desktop-app heruntergeladen werden kann. Die Nutzung des Programms ist kostenfrei.

Das Programm muss auf einem PC (Standrechner oder Laptop) installiert werden und der PC per Kabel mit dem Modem/Router verbunden sein. Eine Messung der Internetverbindung ist nicht zulässig, wenn der Rechner nur über WLAN mit dem Modem/Router verbunden ist.

Die Internetgeschwindigkeit wird durch eine Messreihe festgestellt. Nach Abschluss einer Messreihe wird ein signiertes PDF-Protokoll automatisch erstellt. In dem Protokoll wird festgehalten, ob die vertraglich vereinbarte Leistung ankommt oder die Leistung abweicht.

Jede Messreihe besteht aus 30 Messungen verteilt auf 3 Messtage (0 Uhr bis 24 Uhr). Zwischen jedem Messtag muss mindestens ein Tag (0 Uhr bis 24 Uhr) Pause sein. Die Messreihe muss innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen werden.

Die Vorgaben an die Messungen werden Ihnen von dem Programm vorgegeben. Sie müssen zwar jede einzelne Messung eigenhändig starten, das Programm sagt Ihnen aber, wann Sie die nächste Messung durchführen dürfen und wann die Messreihe beendet ist.

Bei den Messungen müssen weitere technische Vorgaben eingehalten werden, die das Programm teilweise selbst überprüft und auf die Sie teilweise zuvor hingewiesen werden. Für ein ordentliches Messprotokoll müssen diese Vorgaben zwingend eingehalten werden.

Wie erstelle ich ein signiertes Messprotokoll, um bei einer abweichenden Leistung im Mobilfunk meinen Betrag mindern zu können oder außergerichtlich zu kündigen?

Ein signiertes Messprotokoll im Mobilfunk erhalten Sie nur von der App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" der Bundesnetzagentur. Seit dem 20.04.2026 kann diese App in den verschiedenen App-Stores kostenfrei heruntergeladen werden. Die wesentlichen Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur und unter: https://www.breitbandmessung.de/mobil-testen

Auch im Mobilfunk wir das PDF-Protokoll nach Abschluss der Messreihe automatisch erstellt. In dem Protokoll wird festgehalten, ob die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit eingehalten wurde oder eine Abweichung davon vorliegt.  

Eine Messreihe besteht aus 30 Messungen verteilt auf 5 Messtage (0 Uhr bis 24 Uhr). Pro Tag können Sie somit sechs Messungen durchführen. Zwischen den ersten drei Messungen muss ein Abstand von mindestens fünf Minuten liegen. Zwischen der dritten und vierten Messung, also nach der Hälfte, muss ein Abstand von mindestens drei Stunden eingehalten werden. Zwischen den letzten drei Messungen ist dann erneut nur ein Abstand von fünf Minuten erforderlich. Die Messreihe muss auch hier innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen werden.

Im Mobilfunk bestehen einige besondere Vorgaben, die Sie einhalten müssen. Dazu zählt, dass die Messung stets im Freien durchzuführen ist und Sie sich während der Messung nicht fortbewegen dürfen. Auf diese Vorgaben wird in der App hingewiesen.

Bei welchen Werten habe ich Ansprüche gegen meinen Anbieter?

Das Tool der Bundesnetzagentur fragt vor der Messung Ihren aktuellen Tarif ab (alternativ können die Vertragswerte manuell eingegeben werden). Aus dem Tarif (oder den manuell eingegebenen Werten) berechnet das Programm, ob Ihre vertraglich vereinbarte Leistung eingehalten wurde.

Die Geschwindigkeit bei Festnetz-Breitbandanschlüssen ist nicht vertragskonform, wenn

  1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
  2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
  3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

Dabei ist es ausreichend, wenn in einem der Fälle eine Abweichung vorliegt. Liegt also eine Abweichung entweder in Punkt 1 oder 2 oder 3 vor, so gilt die Geschwindigkeit als nicht vertragsgemäß. Die Abweichung kann im Download oder Upload liegen.

Die Geschwindigkeit bei Mobilfunk-Internetzugängen ist nicht vertragskonform, wenn nicht an mindestens drei von fünf Messtagen jeweils mindestens einmal folgende Mindestwerte erreicht werden:

  1. 25 Prozent der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit in Gebieten mit hoher Haushaltsdichte,
  2. 15 Prozent der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit in Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte oder
  3. 10 Prozent der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit in Gebieten mit geringer Haushaltsdichte.

Die App erkennt zu Beginn automatisch, in welchem der Gebiete Sie sich befinden und übernimmt die entsprechenden Abschläge automatisch.

Im fertigen Protokoll sehen Sie, ob eine Abweichung vorliegt oder nicht. Dies wird extra hervorgehoben.

Weicht Ihre Festnetz- oder Mobilfunk-Internetleistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, können Sie mit unserem Musterbriefgenerator für Festnetz und unserem Musterbriefgenerator für Mobilfunk Ihren Anspruch berechnen und ein Schreiben an Ihren Anbieter erstellen.

Voraussetzung ist ein signiertes PDF Messprotokoll des Programms, das Sie von der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de/desktop-app bzw. www.breitbandmessung.de/mobil-testen herunterladen können.

Unser Generator erstellt nach Eingabe Ihrer Messergebnisse aus dem Messprotokoll ein Anschreiben, mit dem Sie entweder Ihren monatlichen Betrag mindern oder dem Anbieter eine Frist zur vertraglich vereinbarten Leistung setzen können.

 

 

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