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Besserer Schutz vor Onlinebetrug dringend nötig

Pressemitteilung vom
Beschwerden über Kontomissbrauch beim Online-Banking und Kreditkartenbetrug nehmen zu
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Ein Anruf eines falschen Bankberaters, falsche Briefpost der Hausbank, falsche Links zum Paketversandanbieter und Betrugsmaschen bei Kleinanzeigen: Immer häufiger verschaffen sich Betrüger:innen Zugriff auf die Konten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Zum Teil gelingt es ihnen sogar, diese vollständig abzuräumen. Die Zahl der Meldungen über Konto- und Kartenmissbrauch, die die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erreichen, ist seit 2021 stark gestiegen und verharrt seitdem auf hohem Niveau. Sie fordert den Gesetzgeber dazu auf, die Anbieter stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihre Zahlungsdienste besser vor Missbrauch zu schützen.

„Die Banken machen es potenziellen Betrüger:innen viel zu einfach“, stellt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, fest, „schlimmer noch: sie werfen ihren Kundinnen und Kunden eigenes Verschulden vor und weigern sich für die Schäden aufzukommen“. Angeblich hätten sie grob fahrlässig auf eine E-Mail, eine SMS oder einen Telefonanruf reagiert. „Dabei ist den Betroffenen kein Verschulden vorzuwerfen, wenn ihre Kreditkartendaten gestohlen werden, Banken Zahlungen ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung zulassen oder die Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichend sind“, so Nauhauser. Für den Finanzexperten der Verbraucherzentrale ist klar: „Die Banken kassieren die Gewinne aus dem Zahlungsverkehr, ohne die notwendigen Investitionen für einen hinreichenden Schutz ihrer Kunden zu leisten.“ Die Verbraucherzentrale fordert den Gesetzgeber daher auf, die Zahlungsdienstleister stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihre Zahlungsdienste besser vor Missbrauch zu schützen.

In einem aktuellen Fall von nachweislichem Kreditkartenmissbrauch mit einhergehenden unautorisierten Verfügungen hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun Klage gegen den europaweit tätigen Finanzdienstleister Solaris SE eingereicht. Der betroffene Verbraucher hatte mehrere Zahlungen in Spanien in Höhe von insgesamt rund 4.000 Euro mit seiner ADAC-Kreditkarte reklamiert, die er nicht autorisiert, also nicht getätigt, hatte. Grundsätzlich haften Verbraucher nicht für Zahlungen, die sie nicht genehmigt haben. Ist die Genehmigung strittig, kann die Bank die verfügten Beträge nur verlangen, wenn sie ihrem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Hürden für diese Nachweiserbringung durch die Bank hat der BGH sehr hoch angesetzt: "Grobe Fahrlässigkeit erfordert einen in objektiver Hinsicht schwer und in subjektiver Hinsicht schlechthin unentschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der konkret erforderlichen Sorgfalt" (dazu auch BGH, Az. XI ZR 107/22).

Besonders dreist: Obwohl der Geschädigte der unautorisierten Abbuchung schriftlich widersprochen hatte, schaltete Solaris ein Inkasso-Unternehmen ein, um das Geld vom geschädigten Verbraucher einzutreiben. Dieses Geld steht dem Finanzdienstleister nach unserer Auffassung jedoch überhaupt nicht zu.
„Die von den Finanzinstituten forcierte Entwicklung hin zu mehr Online-Banking führt zu immer neuen Betrugsmöglichkeiten“, sagt Nauhauser. Und das bedeutet, dass für Banken auch die Verantwortung wächst, für die notwendige Sicherheit zu sorgen. „Nur auf der Internetseite vor aktuellen Betrugsmaschen zu warnen und so die Verantwortung auf die Kundinnen und Kunden abzuwälzen, ist inakzeptabel.“

Aufruf: Melden Sie uns Ihren Fall!

Die Verbraucherzentralen möchten wissen, wie Betroffene den Umgang mit ihrer Bank erlebt haben, wenn ihnen „grobe Fahrlässigkeit“ vorgeworfen wurde. Was passiert, wenn Betroffene sich gegen so einen Vorwurf wehren? https://www.vz-bw.de/node/107055

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