Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Einfach Abschalten: Energiesparen im Urlaub

Pressemitteilung vom
Mit ein paar Handgriffen kann man sein Zuhause vor dem Urlaub in den Standby Modus versetzen. Dadurch lassen sich nicht nur Geld und Energie sparen – man tut gleichzeitig etwas für die Umwelt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt wie es geht.
Mehrere Steckdosen in der Wand, teils mit Steckern
Off
  1. Stecker ziehen
    Der einfachste Weg um Strom zu sparen: Geräte ausschalten, wenn sie während des Urlaubs nicht genutzt werden. Wichtig ist, dass elektrische Geräte wirklich vom Netz getrennt sind und während des Urlaubs nicht im Standby Modus laufen. Leuchtende Lämpchen und Displays, die die Uhrzeit anzeigen, geben einen Hinweis darauf, wer vom Stromnetz zapft. Ein kleiner Rundgang durch die eigenen vier Wände hilft, keinen Energiefresser zu vergessen.
  2. Gefrierfach abtauen.
    Vor längeren Reisen empfiehlt die Energieberatung, alle gefrorenen Lebensmittel aufzubrauchen und das Gefrierfach abzutauen. Eine Eisschicht von einem Zentimeter kann den Stromverbrauch um bis zu 15 Prozent erhöhen. Zudem steigert ein regelmäßiges Abtauen die Lebensdauer der Geräte.
  3. Heizung und Boiler ausschalten
    Boiler und Heizungen sind besonders hungrige Energiefresser, denen man während längerer Urlaube im Sommer eine Pause gönnen kann. Das Warmhalten des Wassers kostet Energie, daher lohnt sich das Abschalten, wenn längere Zeit kein warmes Wasser benötigt wird. Um den Gefahren, die von Legionellen ausgehen, vorzubeugen, sollten nach dem Urlaub etwa zehn Liter aus allen Wasserhähnen abgelassen werden, bevor das Wasser wieder genutzt wird. Das genügt, um das abgestandene Wasser in den Rohren auszutauschen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet eine umfassende Beratung zum Thema Energiesparen und vielen anderen Energiethemen an. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Dämmmaterial

Innendämmung von Außenwänden: Was ist zu beachten?

Soll ein Gebäude nachträglich gedämmt werden, wird die Dämmung meist außen angebracht. Doch nicht immer ist das möglich. Eine sinnvolle Alternative ist in solchen Fällen die Innendämmung von Außenwänden. Andreas Köhler, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf Verbraucher:innen achten sollten.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.