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Kühle Räume trotz Hitze: Sommerlicher Wärmeschutz bei Gebäuden

Pressemitteilung vom
Im Sommer passiert es ziemlich schnell: Kaum klettern draußen die Temperaturen, macht sich dies auch in den eigenen vier Wänden bemerkbar. Besonders im Dachgeschoss kann es unerträglich heiß werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Vorsorge.
Dämmung Dachgeschoss Haus
Off

Dachgeschoss: Nachträgliche Wärmedämmung der Dachschrägen

Für den sommerlichen Wärmeschutz im Dachgeschoss ist zunächst wesentlich, dass die Dachkonstruktion wärmegedämmt und luftdicht ist. Denn Dachziegel können sich im Sommer auf bis zu 80 Grad Celsius aufheizen. Häufig existieren hier jedoch Mängel, sogar bei Dachschrägen, die schon gedämmt sind. Typische Probleme: nicht abgedichtete Fugen oder undichte Rohr- und Kabeldurchführungen. Beides kann zu hohen Temperaturen im Dachgeschoss führen.

Auch die Auswahl des Dämmstoffs und die Dicke der Dämmschicht haben einen Einfluss auf die Temperatur im Inneren. Um im Sommer eine Überwärmung von Dachräumen zu verhindern, ist eine starke Dämmwirkung die wichtigste Eigenschaft des Dämmstoffs. Günstig ist außerdem ein flexibles Material, das sich an Unebenheiten gut anpasst. Dämmmaterialien mit hoher Wärmespeicherfähigkeit sorgen außerdem für eine langsamere Erwärmung der Innenräume.

Dachfenster: Sonnenschutz von innen und außen

Bei Dachfenstern sind Vorrichtungen zum Hitzeschutz besonders wirksam, wenn diese von außen angebracht werden. Dazu gehören Rollläden oder Außenrollos, aber auch Dachfenstermarkisen. Wer Dachfenster austauscht oder neu einbaut, sollte solche Sonnenschutzvorrichtungen einplanen.

Von innen angebrachte Vorrichtungen können ebenfalls vor Überhitzung schützen. Der Schutz ist umso besser, je mehr die zum Fenster zeigende Seite das Sonnenlicht reflektiert. Die Wirksamkeit von Rollos, Plissees, Lamellen oder Faltstores ist jedoch geringer als bei außenliegendem Sonnenschutz, da nur ein Teil der in den Raum eingedrungenen Wärme wieder nach draußen reflektiert wird. Zugezogene Gardinen bieten zwar einen Sicht- und Lichtschutz, aber praktisch keinen Schutz vor Hitze.

Bei Fragen zum Wärme- und Hitzeschutz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Dämmmaterial

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.