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Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Pressemitteilung vom
Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Kind macht Kühlschrank auf

Die Strompreise steigen und werden für viele Haushalte zur Belastung. Doch es gibt gute Nachrichten: Schon mit kleinen Veränderungen im Alltag lässt sich viel Energie – und damit Geld – sparen. Energieexpertin Meike Militz von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entlarvt die größten Stromfresser in Wohnungen und gibt Tipps, mit denen die Stromkosten deutlich sinken werden.

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Die größten Stromfresser in Wohnungen:

  • Kühl- und Gefriergeräte: Alte Geräte verbrauchen oft doppelt so viel Strom wie moderne Modelle. Ein Austausch kann sich schnell lohnen.
  • Waschmaschine und Trockner: Wer mit niedriger Temperatur wäscht und auf den Trockner verzichtet, spart bares Geld.
  • Standby-Geräte: Fernseher, Router, Mikrowelle – viele Geräte laufen heimlich weiter. Eine abschaltbare Steckdosenleiste hilft!
  • Beleuchtung: Der Wechsel zu LED-Lampen spart bis zu 80 % Strom gegenüber herkömmlichen Glühbirnen.
  • Elektroheizungen und Durchlauferhitzer: Besonders teuer im Betrieb – hier lohnt sich eine individuelle Beratung.


Praktische Sofort-Tipps zum Stromsparen: 

  1. Geräte ganz ausschalten statt Standby
    Viele Geräte wie Fernseher, Spielekonsolen, Router oder Mikrowellen verbrauchen auch im Standby-Modus Strom.

    TIPP: Abschaltbare Steckdosenleisten nutzen oder Geräte ganz ausschalten, wenn sie nicht gebraucht werden.
     
  2. Kühlschrank optimal einstellen
    Der Kühlschrank läuft rund um die Uhr – und ist oft falsch eingestellt.

    TIPP: Kühlschranktemperatur auf 7 °C stellen und -18 °C im Gefrierfach. Tür nicht unnötig lange offen halten und regelmäßig abtauen.
     
  3. Waschmaschine clever nutzen 
    Waschmaschinen verbrauchen viel Strom – vor allem bei hohen Temperaturen.

    TIPP: Wäsche bei 30–40 °C waschen, Eco-Programm nutzen und den Trockner vermeiden.
     
  4. Auf LED-Beleuchtung umsteigen
    Alte Glühbirnen und Halogenlampen sind echte Stromfresser.

    TIPP: LED-Lampen nutzen: Sie halten länger und verbrauchen bis zu 80 % weniger Strom.
     
  5. Stromfresser erkennen – mit einem Strommessgerät
    Die Energieberatung der Verbraucherzentrale verleiht kostenlos Strommessgeräte, mit denen der Verbrauch einzelner Geräte geprüft werden kann.

    TIPP: Der Zähler-Check bietet eine gute Grundlage den Stromverbrauch zu kontrollieren und dann zu reduzieren.
     
  6. Warmwasser sparen
    Wasser mit Strom zu erwärmen, zum Beispiel mit einem Durchlauferhitzer, ist teuer.

    TIPP: Kürzer duschen, Sparduschkopf verwenden, Wasser beim Zähneputzen abstellen spart Strom und Wasser.
     
  7. Stromrechnung prüfen und Anbieter vergleichen
    Ein günstigerer Tarif kann viel Geld sparen.

    TIPP: Vergleichsportale helfen, günstige Tarife zu finden.
     
  8. Energieberatung nutzen
    Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet kostenlose Energieberatung an.

    TIPP: Verbraucher:innen erhalten eine unabhängige, kompetente und persönlich auf sie zugeschnittene Beratung.


Fragen zum Thema Energiesparen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Die Verbraucherzentrale klagt gegen ExtraEnergie, um Rückzahlungen für Kund:innen zu erreichen, die von drastischen Strompreiserhöhungen betroffen sind. Hier erfahren Betroffene, ob sie sich der Sammelklage anschließen können: Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH | Sammelklagen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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