Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Finanzprodukte an der Uni: Einfach mal „Nein“ sagen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt Studierende vor Vertriebsmaschen von Finanzberatern
Schmuckbild
Off

Gerade zu Semesterbeginn, aber auch während der gesamten Vorlesungszeit, sind Werbestände oder Seminarangebote von Finanzdienstleistern auf dem Campus allgegenwärtig. Ziel ist es, Studierende mit nützlichen Geschenken oder kostenlosen Weiterbildungen als potenzielle Kundengruppe zu erschließen. Die Verbraucherzentrale rät Studierenden, zu solchen Vertriebsmaschen konsequent „Nein“ zu sagen und sich stattdessen unabhängig über Geldanlage- und Versicherungsprodukte zu informieren. 

Aus Sicht der Verbraucherschützer gehen die von Finanzvertrieben angebotenen Produkte zur Altersvorsorge in der Regel am Bedarf der Studierenden vorbei, sind unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren. „Die Vertriebsmitarbeitenden sprechen gezielt Studierende an, um sie mit kostenlosen Seminaren zum Steuersparen, zum Umgang mit gängiger Software oder Bewerbungstrainings zu locken“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Ist der Kontakt erst einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler ihre Finanzprodukte an die Studierenden zu verkaufen“. 

Produkte sind unrentabel 

Zur Altersvorsorge werden oft fondsgebundene Rentenversicherungen verkauft. Hierbei erhalten die Vermittler:innen die höchste Provision. Außerdem schieben sie den Verbraucher:innen eine viel zu hohe jährliche Dynamisierung der Beitragszahlungen unter, um automatisch auch in Zukunft neue, stattliche Provisionszahlungen der Versicherer an die Finanzvertriebe auszulösen. Die dadurch verursachten Abschlusskosten bewirken, dass solche Verträge sogar auf Sicht von über zehn Jahren noch Minusrenditen verursachen können. 

Basisrente ist Verkaufsrenner

Das Standard-Produkt, das Studierenden am häufigsten angeboten wird, ist die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rentenversicherung. Sie wird gerne als Altersvorsorge kombiniert mit Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. „Wir raten von derartigen Kombiprodukten ab. Wer Risiken absichern möchte, kann für den jeweiligen Bedarf einen eigenen Vertrag bei einem günstigen Anbieter abschließen. Für den Vermögensaufbau beispielsweise reicht meist auch ein simpler ETF-Sparplan ohne teure Versicherung. So sichert man sich maximale Flexibilität, die für junge Leute besonders wichtig ist“, sagt Nauhauser. „Jeder Euro, der in eine Basisrente angelegt wird, steht später für die Immobilie, die Ausbildung oder die Kinder nicht mehr zur Verfügung, weil er zwangsweise in eine Rente umgewandelt werden muss.“ 

Basisrenten sind nicht kündbar. Das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt, Einmalzahlungen des ge-samten Kapitals sind nicht möglich. Sparende müssten 95 Jahre und älter werden, bis sie ihr angespartes Vermögen tatsächlich in Form einer ver-steuerten Rente erhalten haben. 

„Finanzvertriebe verschaffen sich mit vermeintlich unabhängigen Bildungsangeboten Zugang zu Studierenden, um ihnen dann in der Regel nicht bedarfsgerechte Produkte zu verkaufen. Um ihrem Auftrag als Bildungseinrichtung gerecht zu werden, müssen die Hochschulverwaltungen dieser Vertriebspraxis einen Riegel vorschieben“, fordert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Banner der Fokuswoche Ziele

Schule vorbei? Informieren und durchstarten!

Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Online-Vorträge für junge Erwachsene zum Start in die Eigenständigkeit.
Schmuckbild

Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern

Wie kann Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich umgesetzt werden?

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.