Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Finanzprodukte an der Uni: Einfach mal „Nein“ sagen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt Studierende vor Vertriebsmaschen von Finanzberatern
Schmuckbild
Off

Gerade zu Semesterbeginn, aber auch während der gesamten Vorlesungszeit, sind Werbestände oder Seminarangebote von Finanzdienstleistern auf dem Campus allgegenwärtig. Ziel ist es, Studierende mit nützlichen Geschenken oder kostenlosen Weiterbildungen als potenzielle Kundengruppe zu erschließen. Die Verbraucherzentrale rät Studierenden, zu solchen Vertriebsmaschen konsequent „Nein“ zu sagen und sich stattdessen unabhängig über Geldanlage- und Versicherungsprodukte zu informieren. 

Aus Sicht der Verbraucherschützer gehen die von Finanzvertrieben angebotenen Produkte zur Altersvorsorge in der Regel am Bedarf der Studierenden vorbei, sind unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren. „Die Vertriebsmitarbeitenden sprechen gezielt Studierende an, um sie mit kostenlosen Seminaren zum Steuersparen, zum Umgang mit gängiger Software oder Bewerbungstrainings zu locken“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Ist der Kontakt erst einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler ihre Finanzprodukte an die Studierenden zu verkaufen“. 

Produkte sind unrentabel 

Zur Altersvorsorge werden oft fondsgebundene Rentenversicherungen verkauft. Hierbei erhalten die Vermittler:innen die höchste Provision. Außerdem schieben sie den Verbraucher:innen eine viel zu hohe jährliche Dynamisierung der Beitragszahlungen unter, um automatisch auch in Zukunft neue, stattliche Provisionszahlungen der Versicherer an die Finanzvertriebe auszulösen. Die dadurch verursachten Abschlusskosten bewirken, dass solche Verträge sogar auf Sicht von über zehn Jahren noch Minusrenditen verursachen können. 

Basisrente ist Verkaufsrenner

Das Standard-Produkt, das Studierenden am häufigsten angeboten wird, ist die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rentenversicherung. Sie wird gerne als Altersvorsorge kombiniert mit Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. „Wir raten von derartigen Kombiprodukten ab. Wer Risiken absichern möchte, kann für den jeweiligen Bedarf einen eigenen Vertrag bei einem günstigen Anbieter abschließen. Für den Vermögensaufbau beispielsweise reicht meist auch ein simpler ETF-Sparplan ohne teure Versicherung. So sichert man sich maximale Flexibilität, die für junge Leute besonders wichtig ist“, sagt Nauhauser. „Jeder Euro, der in eine Basisrente angelegt wird, steht später für die Immobilie, die Ausbildung oder die Kinder nicht mehr zur Verfügung, weil er zwangsweise in eine Rente umgewandelt werden muss.“ 

Basisrenten sind nicht kündbar. Das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt, Einmalzahlungen des ge-samten Kapitals sind nicht möglich. Sparende müssten 95 Jahre und älter werden, bis sie ihr angespartes Vermögen tatsächlich in Form einer ver-steuerten Rente erhalten haben. 

„Finanzvertriebe verschaffen sich mit vermeintlich unabhängigen Bildungsangeboten Zugang zu Studierenden, um ihnen dann in der Regel nicht bedarfsgerechte Produkte zu verkaufen. Um ihrem Auftrag als Bildungseinrichtung gerecht zu werden, müssen die Hochschulverwaltungen dieser Vertriebspraxis einen Riegel vorschieben“, fordert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.