Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment“ am 23. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Eine besondere Heizung: Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung

Pressemitteilung vom
WIe funktioniert eine Warmwasser- oder Brauchwasserwärmepumpe und wann ist sie sinnvoll? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert über die wichtigsten Fakten rund um diese Hybridheizung.
Schmuckbild
Off

Eine Wärmepumpe nutzt erneuerbare Energien: Sie ist als Heizung heute im Neubau aber auch in vielen Bestandsgebäuden eine zukunftsfähige Lösung. Im Bestand können insbesondere kombinierte Heizsysteme, die sich aus erneuerbaren Energien speisen, einen sinnvollen Einsatz ermöglichen. Eine besondere Form dieser Hybridheizung ist die Brauchwasser- bzw. Warmwasserwärmepumpe. Peter Kafke von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt dieses Heizsystem.

Was ist eine Warmwasser- oder Brauchwasserwärmepumpe?

Warmwasserwärmepumpen dienen nur der Warmwasserbereitung und sind nicht dazu geeignet, gleichzeitig als Heizung zum Einsatz zu kommen. Parallel zum Heizkessel wird ein Kompaktgerät mit integriertem Warmwasserspeicher und einer kleinen Luftwärmepumpe installiert: Die Wärmepumpe erhitzt den Warmwasserspeicher, indem sie der Luft des Aufstellraumes Wärme entzieht. Ein Vorteil dieses hybriden Systems ist, dass die eigentliche Heizung in wärmeren Monaten ausgeschaltet bleiben kann. So kommen erneuerbare Energien verstärkt zum Zuge und die sommerlichen Bereitschaftsverluste des Heizungssystems entfallen.

Bei unsanierten Altbauten kann eine Brauchwasserwärmepumpe der erste Schritt sein, fossile Energie einzusparen. Nach einer Gebäudesanierung oder bei maximalen Heizsystem-Temperaturen unter 50 Grad Celsius könnte auch die Beheizung des Gebäudes komplett durch eine Wärmepumpe erfolgen.

Wann ist eine Warmwasser- oder Brauchwasserwärmepumpe sinnvoll?

Brauchwasser- oder Warmwasserwärmepumpen sind auch in Bestandsgebäuden eine günstige sowie umweltfreundliche Alternative zu Durchlauferhitzern, Boilern oder Kombithermen. Ein gutes Gerät erreicht eine Jahresarbeitszahl (JAZ) zwischen drei und vier: Die Brauchwasserwärmepumpe erzeugt also aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme, den Rest übernimmt die Luft.

Werden Warmwasserwärmepumpen zusätzlich mit Strom aus der eigenen PV-Anlage versorgt, sinken der Verbrauch aus dem öffentlichen Stromnetz und damit auch die eigenen Stromkosten deutlich.

Notwendig ist ein geeigneter Aufstellort, beispielsweise im Keller oder Hauswirtschaftsraum. Der Vorteil dort ist eine relativ hohe Lufttemperatur. Da die Warmwasserwärmepumpe der Umgebungsluft die Wärme entzieht, kann die Raumtemperatur leicht absinken. Positiver Nebeneffekt ist, dass der Raum entfeuchtet wird.

Die Anschaffungskosten für eine Warmwasserwärmepumpe starten bei 2.000 Euro. Hinzu kommen noch die Installationskosten. Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit einem Gasverbrauch von 2.400 Kilowattstunden für die reine Warmwasserbereitung (Heizung kommt noch hinzu), liegt für eine JAZ 4 die Einsparung bei etwa 160 Euro pro Jahr. Wichtig: Holen Sie bei Investitionen dieser Größenordnung auf jeden Fall mehrere Angebote ein. Sonst zahlen Sie womöglich unnötig viel.

Bei Fragen rund ums Thema Heizungstausch und Warmwasserbereitung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie- Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Header Fokuswoche

Finanzkompetenz aufbauen in der Fokuswoche Geld

Verbraucherzentralen bieten erneut bundesweit eine Woche lang 25 kostenlose Onlinevorträge an