Kostenloses Online-Seminar "Dem Süßen auf der Spur: Zucker, Süßungsmittel und Zuckeralternativen" am 10. Februar um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Energiesparen an Weihnachten: Einfache Tipps für die besinnliche Zeit

Pressemitteilung vom
Mit dem Beginn der Adventszeit steigt der Energiebedarf im Haushalt oft erheblich: Lichterketten, Plätzchen backen, festliche Kochrituale und Heizen für Familienbesuche treiben die Strom- und Heizkosten in die Höhe.
Schmuckbild

Off

Doch in diesem Jahr gibt es mehr denn je Anlass, auf den Energieverbrauch zu achten. Angesichts der steigenden Energiekosten und der Bedeutung des Klimaschutzes können selbst kleine Maßnahmen einen positiven Unterschied machen – für die Haushaltskasse und die Umwelt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt Energiespar-Tipps für die Festtage, die sich leicht umsetzen lassen.

  1. LED-Lichterketten und Zeitschaltuhren – festlich und effizient: Eine stimmungsvolle Weihnachtsbeleuchtung muss kein Stromfresser sein. LEDs verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Energie als herkömmliche Glühbirnen und haben eine längere Lebensdauer. Mit Zeitschaltuhren lässt sich zudem sicherstellen, dass die Beleuchtung abends automatisch ausgeht und somit auch im Schlaf keine Energie verbraucht wird.
  2. Raumtemperatur flexibel anpassen und heizkostenbewusst lüften: Besonders bei festlichen Zusammenkünften bietet sich ein einfacher Klimaschutz-Tipp an: Wenn viele Menschen in einem Raum sind, kann die Heizung etwas heruntergedreht werden. Schon eine Absenkung der Temperatur um ein Grad spart etwa sechs Prozent der Heizkosten und trägt zur CO₂-Reduktion bei. Kurzzeitiges Stoßlüften sorgt zudem für frische Luft und spart Energie, da dabei weniger Wärme verloren geht als bei dauerhaft gekippten Fenstern.
  3. Standby-Verbraucher ausschalten: Elektrogeräte wie Fernseher, Router oder Laptops verbrauchen auch im Standby-Modus Strom. Gerade, wenn man über die Feiertage verreist ist und diese Geräte weniger oder gar nicht nutzt, sollten sie möglichst vollständig ausgeschaltet werden. Alternativ lassen sie sich auch über eine Energiesparleiste vom Strom trennen. Diese Maßnahme spart auf das Jahr gerechnet oft mehr Energie ein als viele erwarten, und senkt den Energieverbrauch nachhaltig.
     

Bei Fragen rund um das Thema Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)

Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.
Schmuckbild

Keine Gewährleistung bei Rabatt?

Ein Möbelhändler versuchte das Recht auf Gewährleistung unter anderem für reduzierte Waren und Ausstellungsstücke in seinen Geschäftsbedingungen auszuschließen. Doch das ist nicht erlaubt.
Junge Frau sitzt vor einem Laptop und macht sich Notizen

Kostenlose Online Seminare: Programm mit über 60 Vorträgen veröffentlicht

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ihr neues Online-Seminarprogramm bis Juli 2026 veröffentlicht.
Gentechniker hält ein Schild mit der Aufschrift CRISPR/Cas9 in die Kamera.

Gentechnik - neue Regelungen, weniger Transparenz

Neue gentechnische Verfahren unterliegen derzeit noch dem Gentechnikgesetz. Auf EU Ebene wurde jedoch eine neue Regelung beschlossen. Sollte diese in Kraft treten, würden künftig viele Pflanzen – und damit auch zahlreiche Lebensmittel – nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen.
Schmuckbild

Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit

Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung