Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

EuGH gibt Verbraucherzentrale Recht

Pressemitteilung vom
Urteil gegen ALDI Süd sorgt künftig für mehr Preistransparenz
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Mehr Klarheit und Transparenz schaffen – das war das Ziel der Novellierung der europäischen Preisangaben-Richtlinie, die 2022 in Kraft trat. In der Praxis zeigte sich jedoch schnell, dass Anbieter mit verschiedenen Tricks versuchen, die Absicht des Gesetzgebers zu umgehen. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun für Klarheit gesorgt und die Rechte der Verbraucher:innen gestärkt.

Off

„Wenn Anbieter mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Gestalt von gestrichenen Preisen werben, muss sich dieser gestrichene Preis auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, das hat der Europäische Gerichtshof nun klar gestellt“, sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Diese hatte gegen Aldi Süd geklagt, weil der Discounter in einem Prospekt mit gestrichenen Preise geworben hatte, die sich nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen, sondern auf den zuletzt geforderten höheren Preis. Den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage platzierte Aldi in einem deutlich kleiner gehaltenen Fußnotentext „Mit diesem Trick täuschte Aldi eine ernsthafte Preisreduzierung vor, tatsächlich dürfte jedoch der gestrichene Preis nur deshalb kurz zuvor heraufgesetzt worden sein, um anschließend mit einer attraktiven Preisreduzierung werben zu können.“ erklärt Tausch. „Auf diese Weise wird der gute Wille des Gesetzgebers, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken, in sein Gegenteil verkehrt.“ Tausch hofft, dass mit dem Urteil die unzulässige Preisschaukelei, also das kurzfristige Anheben von Preisen, um sie wenig später wieder werbewirksam zu senken, endgültig beendet wird. Weitere Verfahren, in denen die Verbraucherzentrale gegen diese Praxis vorgeht, ruhen derzeit noch, weil die richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet wurde. 

Von Düsseldorf nach Luxemburg

Dass das Verfahren bis zum Europäischen Gerichtshof ging, zeigt, wie wichtig die Klärung dieser Frage für Verbraucher:innen ist, um für die Zukunft Rechtssicherheit zu haben. Wie üblich gab der EuGH der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme. Anders als das Landgericht Düsseldorf in seinem Vorlagebeschluss stellten sich die Kommission und die Mitgliedsstaaten, die eine Stellungnahme abgegeben haben, geschlossen hinter die Verbraucherzentrale. Auch nach Auffassung des EuGH ist Art. 6a PAngRL dahin auszulegen, dass eine Preisermäßigung für ein Erzeugnis, die von einem Händler in Form eines Prozentsatzes oder einer Werbeaussage, mit der die Vorteilhaftigkeit des angegebenen Preises hervorgehoben werden soll, bekanntgegeben wird, auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage zu bestimmen ist. Nach der Entscheidung des EuGH wird nun das Landgericht Düsseldorf das Verfahren mit einem Urteil beenden – aller Voraussicht nach zugunsten der Verbraucher:innen, die künftig deutlich mehr Transparenz erwarten können.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Stapel mehrerer Euromünzen

Fokuswoche Geld 2026: Finanzwissen stärken – jetzt erst recht

Kostenfreie Online-Vorträge der Verbraucherzentralen
Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Labubudubaimatchacup (2/4)

Wenn unterhaltsamer Video-Content von Werbeclips unterbrochen wird, warten wir entweder genervt auf deren Ende oder klicken sie nach Möglichkeit schnell weg. Doch was tun wir, wenn wir in einer digitalen Dauerwerbesendung stecken, aus der wir nicht entkommen können - oder wollen!