Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Heizkostenabrechnung: kompliziert, fehlerhaft, teuer?

Pressemitteilung vom
Für die vergangene Heizsaison rechnen viele Mieterinnen und Mieter mit einer Nachzahlung. Häufigster Grund dafür sind die zuletzt hohen Brennstoffpreise. Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen aber auch Fehler. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt, den eigenen Verbrauch im Blick zu behalten und die Plausibilität der Abrechnung zu prüfen.
Schmuckbild
Off

Die jährliche Heizkostenabrechnung ist eine gesetzliche Verpflichtung für Vermieter:innen. Grundlage ist die Heizkostenverordnung, die vorschreibt, dass die anteiligen Kosten einer Wohnung für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch berechnet werden müssen. 

Im Kern besteht jede Heizkostenabrechnung aus zwei Bereichen:

  • eine Aufstellung der Heizkosten, die im vergangenen Abrechnungszeitraum für das gesamte Haus angefallen sind;
  • Verteilung der Kosten auf die einzelnen Wohnungen, nach einem festgelegten Verteilerschlüssel.

Mit diesen Angaben aus der Abrechnung können Verbraucher:innen die Verbrauchswerte ihrer Wohnung und den Gesamtenergieverbrauch des Hauses durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale bewerten lassen. So erfahren Mieter:innen, ob sie selbst einen hohen Verbrauch haben und ob sie in einem Haus mit hohem Gesamtverbrauch wohnen. Daraus ergeben sich Empfehlungen zur Einsparung von Heizkosten.
Zu den häufigen Empfehlungen gehören beispielsweise die Reduzierung zu hoher Raumtemperaturen und des Warmwasserverbrauchs oder die Umstellung auf nur zeitweise Beheizung von Wohnräumen.

Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen aber auch Fehler oder sie sind nicht plausibel. Einige Anhaltspunkte für eine fehlende Plausibilität der Abrechnung:

  • In der Abrechnung dokumentierte Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser weichen trotz gleich gebliebener Nutzung stark von Vorjahreswerten ab.
  • Die Abrechnung enthält keinen Abrechnungszeitraum oder der angegebene Abrechnungszeitraum ist länger oder kürzer als ein Jahr.
  • Der Verteilerschlüssel weicht von dem in der Vorjahresabrechnung ab.
  • Wohnflächenangaben weichen von denen in der Vorjahresabrechnung ab.
  • Die Abrechnung enthält Positionen, die in früheren Abrechnungen nicht enthalten waren.

Bei Unstimmigkeiten oder Fehlern in der Heizkostenabrechnung können Mieter:innen sich an die Verbraucherzentrale oder an eine Miet-Rechtsberatung, beispielsweise beim örtlichen Mieterverein, wenden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die seit Januar 2021 geltende CO2-Bepreisung hat die Heizkosten zusätzlich teurer werden lassen. 2024 werden bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung für den Energieverbrauch einer Gasheizung dadurch etwa 95 Euro, bei einer Ölheizung sogar etwa 125 Euro Mehrkosten fällig. Dabei entfällt von 2023 an ein Teil der CO2-Kosten auf die Vermieter:innen. Der Vermieteranteil wird direkt in der Heizkostenabrechnung berechnet und von den Heizkosten der Mieter:innen abgezogen.

Bei Fragen zur Einsparung von Heizkosten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot