Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung“ am 22. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Hitzeschutz mitdenken

Pressemitteilung vom
Wer den Neubau eines Hauses plant oder eine Bestandsimmobilie energetisch modernisieren will, muss einiges beachten. Sinnvoll ist es dann auch, den sommerlichen Hitzeschutz gleich mit einzuplanen. Denn wenn sich Wohnräume stark aufheizen, wird die Wärme schnell zur Belastung.
Frau lässt Rolladen herunter
Off

„Überlegen Sie vorab, welche Gebäudeteile und Räume sich besonders aufheizen und welche Maßnahmen hier sinnvoll sind“, sagt Tina Götsch, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Beim Neubau schreibt das Gebäudeenergiegesetz den sommerlichen Wärmeschutz bereits vor: Er muss bei Planung und Bau eingeplant werden.

Diese Räume heizen sich schnell auf
In puncto Hitzeschutz kann die Ausrichtung der Räume zur Sonne entscheidend sein – deshalb spielen Fensterflächen, Fassade und Dach eine wichtige Rolle. Nicht immer sind es Räume in Richtung Süden, die sich schnell aufheizen. „Steht die Sonne weit oben, werden diese meist nur gestreift. Auch Zimmer, die nach Osten und Westen ausgerichtet sind, heizen sich schnell auf. Hier steht die Sonne niedriger und die Sonnenstrahlen fallen tief in den Raum“, erklärt Tina Götsch. Dachräume werden oft besonders heiß. Hier trifft die Sonne über die gesamte Fläche auf. Zusätzlich steigt die Wärme aus dem Haus nach oben.

Wärmedämmung hilft auch im Sommer
Generell hilft eine gute Wärmedämmung nicht nur im Winter Wärmeverluste zu vermeiden, sondern auch im Sommer die Hitze draußen zu halten. Auch die Fenster spielen beim Hitzeschutz eine wichtige Rolle. „Je kleiner der sogenannte g-Wert des Fensters ist, desto weniger Wärmeenergie dringt von außen durch die Verglasung nach innen“, so Götsch.

Sonnenschutz besser außen anbringen
Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden und Markisen sollten besser außen statt innen angebracht werden. Die Sonnenstrahlen werden von vornherein ferngehalten und fallen erst gar nicht durch das Fenster in den Raum. Auch Dachüberstände, Vordächer und Balkone minimieren den Einfall der Sonnenstrahlen.

Bei Fragen zum baulichen Wärme- und Hitzeschutz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Kind am Kühlschrank

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte beim Einsparen von Energiekosten

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Schmuckbild

Frische Luft und warme Räume: So heizen und lüften Sie richtig

Gerade in der kalten Jahreszeit verbringen viele Menschen mehr Zeit zu Hause. Doch wie bleibt es warm, trocken und angenehm in den eigenen vier Wänden – ohne unnötig Energie zu verschwenden? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gibt praktische Tipps, wie Verbraucher:innen im Alltag einfach und effizient Heizen.
Schmuckbild

Gewährleistung gilt auch für Schnäppchen

Ein Möbelhändler verweigerte das Recht auf Gewährleistung für ein reduziertes Produkt – zu Unrecht.
Schmuckbild

Neues Abo statt Kündigung

Eine Verbraucherin wollte mit Hilfe eines Service-Anbieters ein Abo kündigen. Doch der Anbieter kündigte den Vertrag nicht, sondern schob ihr ein weiteres Abo unter.