Kostenloses Online-Seminar "Fragen zur Heizkostenabrechnung? – Wir zeigen Ihnen wie es geht!" am 6. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Höhere Preise für Gas und Öl

Pressemitteilung vom
Neben den Energiepreisen und den damit verbundenen Steuern und Abgaben ist der individuelle Energieverbrauch ausschlaggebend für die Höhe der Energierechnung. Zusätzlich steigt der CO2-Preis ab 1. Januar 2024 auch noch deutlich - von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne. Auch in den nächsten Jahren wird der CO2-Preis schrittweise angehoben. Dies führt dazu, dass sich die Preise für Gas- und Öl erhöhen.
Älterer Mann fasst sich an den Kopf während er Rechnung ließt
Off

Was tun, wenn die Preise steigen?

In vielen Häusern existieren verschiedene Möglichkeiten, um Heizenergie zu reduzieren. So kann beispielsweise eine nachträgliche Wärmedämmung mehr als 40 Prozent Heizkosten einsparen.

Eine weitere Stellschraube ist die Heizung selbst. In vielen Fällen arbeiten Heizungsanlagen ineffizient: Sie haben zu hohe Temperaturen oder geben Wärme ab, die nicht gebraucht wird. Die Heizungsregelung bietet viel Potenzial, um diese Wärmeverluste zu verringern, indem Vorlauftemperaturen gesenkt und Heizzeiten an den Bedarf angepasst werden. Jede zentrale Heizung sollte darüber hinaus durch einen hydraulischen Abgleich optimiert werden. Eine Maßnahme, die vom Heizungsfachbetrieb durchgeführt wird.

Auch der eigene Wärmeverbrauch kann reduziert werden, beispielsweise durch eine leichte Absenkung der Raumtemperaturen oder durch eine Reduzierung des Warmwasserverbrauchs. Nicht zuletzt kann auch mit einem Anbieterwechsel Geld gespart werden.

Lohnt sich eine neue Gasheizung noch?

Vom Einbau einer neuen Gasheizung rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale ab. Die Empfehlung gilt gleichermaßen für neue Ölheizungen. Die Entwicklung der Emissionskosten zeigt, dass es mit Gasheizungen erhebliche Preisrisiken gibt. Das vergangene Jahr hat darüber hinaus gezeigt, dass auch auf den Energiemärkten selbst keine verlässlichen Preise für fossile Energien mehr zu erwarten sind.

Hinzu kommt: Wer sich jetzt noch eine fossile Heizung anschafft, wird für einen sehr langen Zeitraum weiterhin CO2 ausstoßen und muss spätestens ab 2029 dennoch einen Teil der Wärme aus Biobrennstoffen oder Wasserstoff erzeugen. Eine Gewissheit, ob es dafür Angebote geben wird, existiert derzeit allerdings nicht. Und nicht zuletzt gibt es mit Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärme inzwischen für nahezu jedes Gebäude sinnvolle Alternativen. Aktuelle Förderungen unterstützen die Anschaffung dieser neuen Heiztechniken.

Welche Heizung am besten passt, beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Hier erhalten Ratsuchende neben einem Vergleich der verschiedenen Heiztechniken außerdem viele wichtige Informationen, etwa zu Förderprogrammen. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energieberater:innen informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Weitere Informationen:

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.