Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 20. Februar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Klimagerät: Lohnt sich der Kauf?

Pressemitteilung vom
Spätestens wenn die Temperaturen wieder über 30 Grad klettern und es auch abends bei offenem Fenster nicht mehr merklich abkühlt, denken manche darüber nach, sich ein Klimagerät anzuschaffen. Das kann allerdings teuer werden.
Schmuckbild
Off

Denn Klimageräte haben mehrere Schattenseiten: Sie kühlen häufig weniger als erwartet, sie treiben die Stromkosten in die Höhe und sie kosten auch in der Anschaffung viel Geld. „Dabei ist es egal, ob Sie sich für ein kompaktes Monoblock-Gerät oder ein effizienteres Split-Klimagerät interessieren: Sie müssen mit zusätzlichen Stromkosten von 40 bis 140 Euro jährlich für den Betrieb rechnen“, erklärt Meike Militz, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer sich dennoch ein Klimagerät kaufen möchte, kann mit den folgenden Ratschlägen zumindest etwas Geld und Energie sparen:

Tipps für die Nutzung von Klimageräten

  • Schalten Sie die Klimaanlage nur bei Bedarf ein, zum Beispiel einige Zeit vor dem Schlafengehen.
  • Nachts ist es ratsam, das Gerät komplett auszuschalten und stattdessen mit geöffneten Fenstern zu kühlen.
  • Ein zusätzlicher Sonnenschutz kann die Laufzeit weiter reduzieren, um Stromkosten zu sparen.
  • Achten Sie auch darauf, Ihr Gerät regelmäßig zu warten, das Kondenswasser regelmäßig zu entfernen sowie Verdampfer und Filter zu reinigen. Nur so kann das Gerät störungsfrei arbeiten.

 

Außerdem gilt: Ventilator statt Klimagerät nutzen. Der Ventilator senkt zwar nicht die Raumtemperatur, aber sorgt mit der Luftbewegung für eine angenehme Abkühlung, denn die bewegte Luft fühlt sich viel kühler an als die stehende Luft bei 30 Grad.

Bei Fragen zu den Themen Kühlen und Hitzeschutz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Datenschutz_vege - AdobeStock

Datenleck beim Thermomix-Rezepte-Forum: Millionen Nutzer:innen betroffen

Bei einem Cyberangriff auf das Rezept-Forum rezeptwelt.de des Thermomix-Herstellers Vorwerk sind Daten von zahlreichen Nutze :innen abgegriffen worden. Was Sie als Betroffene:r jetzt tun können und ob Sie bei einem Datenleck ein Recht auf Schadenersatz haben, lesen Sie in diesem Beitrag.
Eine Zimmerecke mit schwarzem Schimmel.

Feuchte Fenster im Winter? So vermeiden Sie Schimmel in Ihrer Wohnung

Feuchte Fenster und dunkle Schimmelflecken: Besonders im Winter sind viele Haushalte von diesen Problemen betroffen. Gerade feuchte Fenster werden häufig als harmlos abgetan, doch auch sie bergen Risiken für die Gesundheit und die Bausubstanz. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, wie sich diese Probleme vermeiden lassen.
Flasche neben der Packung

Luftöl statt Duftöl – wenn Verpackungen täuschen

Viel Verpackung, wenig Inhalt. Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Mogelpackung vor.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Paket liegt vor einer Tür

Recht auf Widerruf ignoriert

Ein Verbraucher widerruft fristgerecht eine Bestellung bei einem Online-Shop, doch der Händler weigert sich, die Ware zurück zu nehmen.