Kostenloses Online-Seminar "Künstliche Intelligenz und Chatbots sinnvoll nutzen" am 16. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Marktcheck: Jeder siebte Anbieter mit rechtswidrigen AGB

Pressemitteilung vom
Verbraucherverbände überprüfen mehr als 800 Unternehmen: Frappierende Anzahl mit unzulässigen Kündigungsklauseln.
Zeitschriftenstapel auf einem Tisch
Off

Gemeinsam haben die Verbraucherzentralen mit dem VerbraucherService Bayern ihre Kräfte gebündelt und die Kündigungsfristen in Verträgen von über 800 Unternehmen überprüft. Für diese gelten bereits seit März 2022 verkürzte und damit verbraucherfreundlichere Regelungen. Ergebnis des Marktchecks: Jeder siebte Anbieter verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben und gibt in den Vertragsbedingungen unwirksame Laufzeitverlängerungen oder falsche Kündigungsfristen an. Die Verbraucherverbände haben Firmen, die gegen das Gesetz für faire Verbraucherverträge verstoßen, abgemahnt und, falls erforderlich, verklagt.

Wenn das spannend aufgemachte Hochglanzmagazin mit einem dreimonatigen Schnupperabo lockt, ist das Jahresabonnement schnell abgeschlossen. Umso ärgerlicher, wenn die Kündigungsfrist nach der Mindestlaufzeit verpasst wird und die teuren Abo-Beiträge dann ein weiteres Jahr bezahlt werden müssen. Seit dem 1. März 2022 gehören solche Dauerschuldverhältnisse der Vergangenheit an. Wer einen Vertrag mit einem Zeitschriftenverlag, Energieversorger oder Fitnessstudio abschließt, hat seitdem das Recht, diesen nach Ablauf der Mindestvertragszeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Für Handy-, Festnetz- und Internetverträge gelten die Regelungen bereits seit Dezember 2021 – sowohl für Verträge, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, als auch für Altverträge.

„Das Gesetz für faire Verbraucherverträge verspricht mehr Flexibilität bei langfristigen Verträgen. Unser Marktcheck zeigt jedoch, dass viele Unternehmen ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben und ganz schnell einiges nachholen müssen“, sagt Klaus Frank, Referent Recht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Obwohl die Unternehmen mehr als ein Jahr Zeit hatten, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die neuen Gesetze anzupassen, nutzt immer noch jeder siebte Anbieter unwirksame Klauseln.“ Insgesamt stellten die Verbraucherverbände 167 Verstöße bei 116 Unternehmen fest.

Gravierende Mängel aufgedeckt

Von Kiel bis Stuttgart hatten die Verbraucherschützer:innen eine lange Liste mit Langzeitverträgen aus fast allen Lebensbereichen auf ihren Tischen: Allen voran Strom- und Gasverträge, Verträge aus dem Bereich Telekommunikation, aber auch von Streamingdiensten und Spielekonsolenherstellern, Partnerbörsen und Datingplattformen, Fitnessstudios, Carsharing-Unternehmen, Anbietern digitaler Dienstleistungen und viele mehr.

Die aufgespürten unzulässigen Regelungen betrafen sowohl die Kündigungsfrist als auch die Vertragsverlängerung. So sahen manche AGB-Klauseln, entgegen der Rechtslage, eine stillschweigende Vertragsverlängerung um einen bestimmten Zeitraum vor oder eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat. Am prozentual häufigsten fanden die Expert:innen ungültige AGB-Klauseln bei Abonnements für Kleidung und Bedarfsgegenstände (35 Prozent der untersuchten Firmen), Partnerbörsen und Datingplattformen (34 Prozent), Fitnessstudios und Tanz- oder Fitnesskurse (27 Prozent) sowie im Bereich Mobilität (24 Prozent).

Auffällig: Im Bereich Telekommunikation wurden mit nur zwei Prozent vergleichsweise wenig Verstöße festgestellt.

Verbraucherverbände bewirken Verbesserungen

Weil Verstöße gegen Verbraucherrechte nicht nur aufgedeckt, sondern auch abgestellt werden müssen, mahnten die Verbraucherverbände bislang 85 der 116 auffällig gewordenen Unternehmen ab. Rund 60 Prozent der abgemahnten Unternehmen zeigten Einsehen, änderten die AGB und gaben eine Unterlassungsserklärung ab. Gegen zwei Anbieter wurde Klage erhoben, gegen einen eine einstweilige Verfügung erlassen. Bei 31 Unternehmen ist die rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen oder es werden weitere juristische Schritte geprüft.

„Dass 60 Prozent der abgemahnten Unternehmen ihre Geschäftsbedingungen anpassen, ist ein erster Erfolg unseres gemeinsamen Marktchecks. Wir bleiben dran und bringen die noch offenen Verfahren zu Ende, um noch mehr Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen“, erklärt Klaus Frank und ergänzt in Richtung Unternehmen: „Wir werden auch ein Auge darauf haben, ob alle Unterlassungserklärungen in Zukunft erfüllt werden.“

Tipp für Betroffene

Unwirksame Regelungen zu Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen haben zwar keine Wirkung, führen aber oft dazu, dass sich Verbraucher:innen einschüchtern lassen. Anbieter pochen oftmals recht erfolgreich auf ihre Geschäftsbedingungen. „Wer einen Vertrag nach dem 1. März 2022 abgeschlossen hat, kann diesen nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Monatsfrist kündigen. Dabei ist egal, was in den AGB steht“, so Frank. Wer sich unsicher ist, wie das durchzusetzen ist, kann sich an eine Verbraucherzentrale in der Nähe wenden und dort unabhängigen Rat einholen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Ab Mai: Flugtickets teurer

Die Bundesregierung erhöht die Flugverkehrssteuer zum 1. Mai 2024 um rund ein Fünftel. Die Folge sind höhere Preise bei Flugtickets.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Erster Erfolg bei primaholding: So funktioniert die Erstattung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen zwei Unternehmen der primaholding-Gruppe wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht und Vergleiche abgeschlossen. Mit ihnen und zwei weiteren Unternehmen verhandelt der vzbv derzeit noch wegen Widerrufen und Kündigungen.
Schmuckbild

Bitcoin-ETF? Wehret den Anfängen

Die Zulassung des ersten Bitcoin-ETF in den USA war höchst umstritten. Die einen Anbieter freuen sich über das lukrative neue Geschäftsfeld. Andere wie der Pionier der Indexfonds, Vanguard, schließen ein Angebot an Bitcoin ETFs aus, weil sie weder an einen dauerhaften Wert glauben noch einen Kundenbedarf sehen. Hierzulande drängen Teile der Politik bereits darauf, Bitcoin-ETF auch in Europa zuzulassen.
Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.