Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Profit statt Jugendschutz

Pressemitteilung vom
Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

Vapes

Off

E-Zigaretten und Vapes erfreuen sich großer Beliebtheit, gerade bei jüngeren Menschen. Offiziell ist der Verkauf solcher Produkte an Jugendliche unter 18 Jahren verboten, doch gerade bei Online-Shops kontrollieren viele Anbieter nicht, wer die Vapes tatsächlich kauft. Eltern und Lehrkräfte sind besorgt. Denn wie uns in einem Fall berichtet wurde, werden solche Produkte auch rund um Schulen illegal verkauft. Des Weiteren beschweren sich Verbraucher:innen immer wieder bei uns darüber, dass E-Zigaretten verharmlosend dargestellt und beworben werden.

Die Hauptprobleme:

  • Unerlaubte Werbung: Das Tabakerzeugnisgesetz verbietet es, für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter zu werben. Erlaubt sind nur Informationen und Angaben, die für den Verkauf notwendig sind. Mit Formulierungen wie „Stilvolles Dampfvergnügen mit Eleganz, Leistung und Vielfalt“ oder „Tauchen Sie ein in die Welt von RandM Tornado, wo jeder Zug ein Abenteuer ist und jede Wolke eine Geschichte erzählt“ missachten die Anbieter diese Vorgaben bewusst.
  • Unerlaubte Abfüllmengen bei Einweg-Vapes: Einweg-Zigaretten, die Nikotin enthalten, dürfen höchstens mit einem Volumen von 2 Millilitern verkauft werden. Teilweise hatten die Shops jedoch Einweg-Vapes mit 18 Milliliter-Behältern im Angebot. „Diese Produkte sind bei uns überhaupt nicht zugelassen und somit illegal“, sagt Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
  • Missachtung des Jugendschutzes: Tabakprodukte dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, das regelt das Jugendschutzgesetz. Viele Anbieter kontrollieren das Alter ihrer Kundschaft aber nicht oder nur unzureichend. „Teils fand weder beim Aufrufen der Website noch bei der Bestellung eine Alterskontrolle statt“, berichtet Silber. Auch andere Sicherheitsvorkehrungen fehlten.

Firmen nicht registriert und nicht erreichbar: Die Verbraucherzentrale hat die oben geschilderten und weitere Rechtsverstöße abgemahnt. Doch es ist schwierig die Firmen rechtlich zu greifen. „Die Unternehmen wechseln häufig ihre Firmenadresse oder die Identität des Eigentümers. Somit ist es manchmal kaum möglich herauszufinden, wer hinter einem Shop steckt. Eine Gewerbeanmeldung liegt für die werbenden Anbieter oft auch nicht vor.“ Abmahnungen oder Urteile können so nicht zugestellt werden.

„Die gesetzlichen Regelungen zu E-Zigaretten sind klar und eindeutig“, sagt Silber. Sie sieht die Behörden in der Pflicht, die Einhaltung der Gesetze besser und häufiger zu kontrollieren. Parallel lotet auch die Verbraucherzentrale weitere Schritte und Möglichkeiten aus, um das rechtswidrige Verhalten zu unterbinden. 

Weitere Informationen: E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Dämmmaterial

Innendämmung von Außenwänden: Was ist zu beachten?

Soll ein Gebäude nachträglich gedämmt werden, wird die Dämmung meist außen angebracht. Doch nicht immer ist das möglich. Eine sinnvolle Alternative ist in solchen Fällen die Innendämmung von Außenwänden. Andreas Köhler, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf Verbraucher:innen achten sollten.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.