Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik - Mit Sonne rechnen!" am 28. April um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Rabatt auf alles

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht erfolgreich gegen irreführendes Rabatt-Versprechen vor
Schmuckbild

Der Lebensmitteldiscounter Netto warb in einem Prospekt mit dem Versprechen „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert”. Erst auf den zweiten Blick, in einer kleinen Fußnote, erfuhren Verbraucher:innen, dass die Süßwaren mehrerer Markenhersteller von dem Rabatt ausgeschlossen wurden. Gegen diese Irreführung ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtlich vor.

Off

„Wenn ein Händler in seiner Werbung einen Rabatt auf alle Ostersüßwaren verspricht, darf er nicht im Kleingedruckten die Produkte bestimmter Marken doch wieder ausschließen,“ sagt Heike Silber, Leiterin der Abteilung Lebensmittel und Ernährung. Verbraucher:innen hatten sich über die irreführende Werbung des Lebensmitteldiscounters Netto beschwert, nachdem Sie an der Kasse den regulären Preis für bestimmte Ostersüßigkeiten zahlen mussten. Erst auf Nachfrage stellte sich heraus, dass der Rabatt in Höhe von 20 Prozent auf bestimmte Produkte beschränkt war. Aus Sicht der Verbraucherzentrale eine klare Irreführung. Nachdem Netto auf eine Abmahnung hin keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, ging der Fall vor Gericht. 

Erfolg in zweiter Instanz

Der Lebensmitteldiscounter berief sich in der Verhandlung unter anderem darauf, dass Verbraucher:innen es gewohnt seien, dass Werbeaussagen in Fußnoten eingeschränkt würden. Das Landgericht Amberg gab Netto noch Recht. „Wir wollten dieses Urteil aber so nicht stehen lassen und sind in Berufung gegangen“, sagt Silber. Das OLG Nürnberg bestätigte am 23. Juli 2024 die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale. Das Gericht urteilte in seiner Entscheidung, dass es sich bei der Einschränkung um eine „dreiste Lüge“ handeln würde und dass Verbraucher:innen einen Rabatt auf alle Ostersüßwaren erwarten könnten, wenn der Rabatt auf alle versprochen wird. Eine Einschränkung des Begriffs „alle“ sei nicht zulässig (OLG Nürnberg, Az. 3 U 392/24 UWG, noch nicht rechtskräftig). 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht
Eine ältere Frau sitzt im Rollstuhl und wird von einem jungen Mann angeschoben

Pflege zuhause organisieren

Viele Angehörige fühlen sich mit der Pflegesituation zunächst überfordert. Oft unerwartet ist z.B. die Mutter oder der Vater, die Partnerin oder der Partner auf Pflege angewiesen. Was in dieser Situation für alle Beteiligten wichtig ist, erläutern wir in diesem Podcast.
Mehrere Steckdosen in der Wand, teils mit Steckern

Zu hohe Stromkosten? So gelingt der Anbieterwechsel

Verbraucherzentrale erklärt Schritt für Schritt, wie Verbraucher:innen einfach und sicher wechseln können.
Schmuckbild

Doppelter Ärger nach falschem Jobangebot

Ein Verbraucher erhält Rechnungen und Mahnungen für zwei Mobilfunkverträge, die er nicht abgeschlossen hat. Sein Verdacht: Bei einem falschen Bewerbungsgespräch haben Kriminelle seine Daten geklaut.
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Kostenfalle Rückbaukosten für Gasanschlüsse

Viele Fragen rund um die Transformation der Gasinfrastruktur im Rahmen des Energie­ und Klimawandels sind ungeklärt. Die Verbraucherzentrale klärt zum aktuellen Stand auf.