Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Umstrittene Preisauszeichnung: Aldi-Preiswerbung landet vor EuGH

Pressemitteilung vom
Klage gegen Aldi wegen Preiswerbung landet vor Europäischem Gerichtshof.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung
Off

Aldi warb in einem Prospekt mit einem „Preis-Highlight“ für reduzierte Ananas und für Bananen mit dem Hinweis auf eine prozentuale Preisreduzierung von 23 %. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt diese Werbung für rechtswidrig und leitete rechtliche Schritte ein. Die Klage wurde vom Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 38 O 182/22) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

In Lebensmittelprospekten werben Händler oft mit reduzierten Preisen, beispielsweise wird eine Ermäßigung von 25 Prozent auf den „ursprünglichen“ Preis oder ein „Preis-Highlight“ behauptet. Doch was ist der „ursprüngliche“ Preis? Damit Verbraucher:innnen das besser beurteilen können und möglicher Täuschung ein Riegel vorgeschoben wird, wurde vergangenes Jahr die Preisangabenverordnung geändert. Händler müssen bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung, so steht es im Gesetz, den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Unserer Meinung nach muss der günstigste Preis der letzten Tage aber nicht nur angegeben werden, sondern die beworbene Preisreduzierung muss sich auch auf eben diesen Preis beziehen.

Aldi-Preiswerbung vor Europäischem Gerichtshof

Der Discounter Aldi warb in einem Prospekt mit einem „Preis-Highlight“ für reduzierte Ananas. Dem reduzierten Preis (1,49 Euro) wurde ein durchgestrichener Preis (1,69 Euro) gegenübergestellt, auf den sich das „Preis-Highlight“ augenscheinlich beziehen sollte. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen, dass der günstigste Preis der letzten 30 Tage bei 1,39 Euro lag. Ein „Preis-Highlight“ sieht unserer Meinung nach anders aus. Für die Bananen warb der Discounter mit einer Preisermäßigung mit einer hervorgehobenen Prozentangabe von 23 Prozent. Der Verkaufspreis von 1,29 € pro Kilo, ein gestrichener Preis von Höhe von 1,69 € und der günstigste Preis der letzten 30 Tage in Höhe von 1,29 € war angegeben. Zwar hat Aldi jeweils den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angegeben, das reicht unserer Auffassung nach aber nicht aus. Weil Aldi nach unserer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, landete der Fall vor dem Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 38 O 182/22). Das Gericht beschloss am 19.05.2023, den Fall direkt dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, damit die aufgeworfenen rechtlichen Fragen grundsätzlich geklärt werden: Muss sich ein Händler bei der Bewerbung einer Preisermäßigung auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen?

„Unserer Auffassung nach ist die aktualisierte Preisangabenverordnung so zu verstehen, dass die Werbung mit Preisermäßigung sich immer auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen muss. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung durch Preisschaukelei geschützt werden“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof nun schnell eine grundsätzliche Entscheidung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher trifft“.

Entscheidet der EuGH in diesem Sinne, hätte das weitreichende Folgen für Preiswerbung. Für Verbraucher:innen gut wäre, dass damit ein Dauerärgernis abgestellt würde: Vorgegaukelte Preisreduzierung durch Preisschaukelei, also das künstliche Heraufsetzen eines Preises, um später mit einer größeren Reduzierung werben zu können.

Irreführende Preisauszeichnungen sind ein regelmäßiges Ärgernis für Verbraucher:innen und Thema in der Verbraucherzentrale. Aktuell führt die Verbraucherzentrale mehrere Verfahren, um für mehr Klarheit für Verbraucher:innen zu sorgen. Mehr Infos dazu unter: https://www.vz-bw.de/node/82380.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.