Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 19. Mai um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Umstrittene Preisauszeichnung: Aldi-Preiswerbung landet vor EuGH

Pressemitteilung vom
Klage gegen Aldi wegen Preiswerbung landet vor Europäischem Gerichtshof.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung
Off

Aldi warb in einem Prospekt mit einem „Preis-Highlight“ für reduzierte Ananas und für Bananen mit dem Hinweis auf eine prozentuale Preisreduzierung von 23 %. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt diese Werbung für rechtswidrig und leitete rechtliche Schritte ein. Die Klage wurde vom Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 38 O 182/22) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

In Lebensmittelprospekten werben Händler oft mit reduzierten Preisen, beispielsweise wird eine Ermäßigung von 25 Prozent auf den „ursprünglichen“ Preis oder ein „Preis-Highlight“ behauptet. Doch was ist der „ursprüngliche“ Preis? Damit Verbraucher:innnen das besser beurteilen können und möglicher Täuschung ein Riegel vorgeschoben wird, wurde vergangenes Jahr die Preisangabenverordnung geändert. Händler müssen bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung, so steht es im Gesetz, den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Unserer Meinung nach muss der günstigste Preis der letzten Tage aber nicht nur angegeben werden, sondern die beworbene Preisreduzierung muss sich auch auf eben diesen Preis beziehen.

Aldi-Preiswerbung vor Europäischem Gerichtshof

Der Discounter Aldi warb in einem Prospekt mit einem „Preis-Highlight“ für reduzierte Ananas. Dem reduzierten Preis (1,49 Euro) wurde ein durchgestrichener Preis (1,69 Euro) gegenübergestellt, auf den sich das „Preis-Highlight“ augenscheinlich beziehen sollte. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen, dass der günstigste Preis der letzten 30 Tage bei 1,39 Euro lag. Ein „Preis-Highlight“ sieht unserer Meinung nach anders aus. Für die Bananen warb der Discounter mit einer Preisermäßigung mit einer hervorgehobenen Prozentangabe von 23 Prozent. Der Verkaufspreis von 1,29 € pro Kilo, ein gestrichener Preis von Höhe von 1,69 € und der günstigste Preis der letzten 30 Tage in Höhe von 1,29 € war angegeben. Zwar hat Aldi jeweils den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angegeben, das reicht unserer Auffassung nach aber nicht aus. Weil Aldi nach unserer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, landete der Fall vor dem Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 38 O 182/22). Das Gericht beschloss am 19.05.2023, den Fall direkt dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, damit die aufgeworfenen rechtlichen Fragen grundsätzlich geklärt werden: Muss sich ein Händler bei der Bewerbung einer Preisermäßigung auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen?

„Unserer Auffassung nach ist die aktualisierte Preisangabenverordnung so zu verstehen, dass die Werbung mit Preisermäßigung sich immer auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen muss. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung durch Preisschaukelei geschützt werden“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof nun schnell eine grundsätzliche Entscheidung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher trifft“.

Entscheidet der EuGH in diesem Sinne, hätte das weitreichende Folgen für Preiswerbung. Für Verbraucher:innen gut wäre, dass damit ein Dauerärgernis abgestellt würde: Vorgegaukelte Preisreduzierung durch Preisschaukelei, also das künstliche Heraufsetzen eines Preises, um später mit einer größeren Reduzierung werben zu können.

Irreführende Preisauszeichnungen sind ein regelmäßiges Ärgernis für Verbraucher:innen und Thema in der Verbraucherzentrale. Aktuell führt die Verbraucherzentrale mehrere Verfahren, um für mehr Klarheit für Verbraucher:innen zu sorgen. Mehr Infos dazu unter: https://www.vz-bw.de/node/82380.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.
Mann stützt sich den Kopf auf die Hände am Strand

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Verbraucherzentrale erklärt Rechte bei Preiserhöhungen und Flugproblemen – Pauschalreise-Check bietet schnelle Hilfe
Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

Mythen, Risiken und Chancen: Soja im Faktencheck

Verbraucherzentralen ordnen Sorgen und Hoffnungen rund um den Verzehr von Soja ein
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht