Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Einstieg in die digitale Welt – erste Schritte im Internet“ am 28. September um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Zum Verwechseln ähnlich

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt Burda Direct GmbH erfolgreich ab
Schmuckbild
Off

Die Sorge um eine auskömmliche Rente treibt viele Menschen um. Umso verlockender erscheint es, wenn ein offiziell anmutendes Schreiben eine Zusatzrentenversicherung in Höhe von 50.000 Euro in Aussicht stellt. Doch nur wer genauer hinsieht, erkennt, dass das Schreiben nicht von der Deutschen Rentenvesicherung stammt, sondern von der Burda Direct GmbH. Wegen dieser Verwechslungsgefahr hat die Verbraucherzentrale den Gewinnspielanbieter erfolgreich abgemahnt.

„Immer wieder versuchen Anbieter von Gewinnspielen ihren Anschreiben einen offiziellen Anstrich zu verpassen, um so das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erschleichen,“ sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch die Burda Direct GmbH kopierte viele Merkmale der echten jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Versprochen wurde ein zusätzlicher Rentengewinn in Höhe von 50.000 Euro, dazu sollte angeblich nur ein Gewinncode freigerubbelt und telefonisch übermittelt werden.

Ein der Deutschen Rentenversicherung ähnliches Logo im Briefkopf, eine ähnliche Gestaltung des Schreibens und beinahe gleichlautende Formulierungen, beispielsweise zum zusätzlichen Vorsorgebedarf sollten die Angeschriebenen aus Sicht der Verbraucherzentrale in die Irre führen. Aufgrund dieser Verwechslungsgefahr mahnte die Verbraucherzentrale die Burda Direct GmbH ab, die daraufhin eine Unterlassungserklärung abgab und sich damit verpflichtete, das beanstandete Schreiben nicht mehr zu verwenden.

Daten statt Rente

Oliver Buttler freut sich über den Erfolg, doch gerade im Bereich Gewinnspiele ist so eine Abmahnung oft nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. “Bei vielen Anbietern liegt das nächste scheinbar seriöse Schreiben schon in der Schublade”, sagt der Rechtsexperte, „diese Gewinnversprechen dienen den Unternehmen vor allem dazu, Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern abzugreifen, ihnen andere Angebote zu verkaufen und im schlechtesten Fall Verträge unterzuschieben.“ Wer ein solches Schreiben im Briefkasten findet, sollte es am besten gleich entsorgen. Daneben sollten Betroffene die Anbieter auffordern die gespeicherten Daten zu löschen und zusätzlich eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten einreichen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt hier kostenlose Musterschreiben zur Verfügung. Wurden schon Daten übermittelt oder Verträge angeblich abgeschlossen, hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

So funktioniert die Wärmepumpe im Altbau

Wärmepumpen gelten als die Heiztechnik der Stunde. Über ihre Verwendung im Altbau wird viel diskutiert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale räumt mit Mythen auf und gibt Tipps, wie Wärmepumpen auch im Altbau für wohlige Wärme zu moderaten Preisen sorgen und dabei das Klima schützen.
Schmuckbild

Themenwoche „Rund ums Haus“

Während der Aktionswoche „Rund ums Haus“ vom 25. bis zum 29.9. lädt die Verbraucherzentrale zu verschiedenen Aktionen in ihren Beratungsstellen vor Ort und auch Online ein. Sie informiert über aktuelle Problembereiche wie Energiekrise, Telekommunikation und kriminelle Abzockmaschen an der Haustüre.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.

Irreführende Widerrufsbelehrung

Landgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

In der mündlichen Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Verkaufstelefonats hat die Mönchshofer AG die Wirksamkeit des Widerrufs von der frankierten Rücksendung der Ware abhängig gemacht.