Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Wer hilft, wenn’s hakt?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf Sie bei der Reisebuchung achten sollten
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Mit Beginn des neuen Jahres starten viele Verbraucherinnen und Verbraucher in die Planung für den Sommerurlaub. Auf Reisemessen, in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet gibt es eine schier endlose Fülle an Anbietern und Angeboten, die um neue Kundschaft werben. Oliver Buttler, Reiseexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, was Sie bei der Reisebuchung beachten sollten, damit sich das vermeintliche Schnäppchen nicht als teurer Reinfall entpuppt.

Off

„Bei Ärger rund um die gebuchte Reise ist es von großer Bedeutung, ob Sie bei einem Reiseportal oder bei einem Anbieter direkt gebucht haben,“ sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, denn: „Viele denken, dass sie ihre Reise direkt beim Onlineportal buchen, tatsächlich treten die Portale aber nur als Vermittler auf.“ Das bedeutet: Kommt es zu Problemen, verweisen Portale meist nur auf die einzelnen Anbieter oder die einzelne Airline, manchmal wird die Kontaktaufnahme sogar abgeblockt oder ignoriert. „Wir haben immer wieder Beschwerden von Reisenden, die von den Buchungsportalen alleine gelassen werden,“ so Buttler, „und da die Portale häufig im Ausland sitzen, haben Betroffene wenig Möglichkeiten gegen die Anbieter vorzugehen.“

Besser pauschal als einzeln

Ein häufiges Ärgernis ist, wenn sich die vermeintlich im Ganzen gebuchte Reise erst später als Puzzle aus verschiedenen Bausteinen verschiedener Anbieter herausstellt. „Fällt ein Baustein aus, beispielsweise, weil ein Hotel geschlossen wird oder eine Fluglinie insolvent geht, lassen sich die anderen Bausteine meist nicht einfach kostenlos stornieren oder anpassen“, sagt Buttler. Dass es sich um eine Reise aus einzelnen Bausteinen und nicht um ein Gesamtpaket handelt, kann man daran erkennen, dass sich die Buchung auf mehrere einzelne Rechnungen verteilt. Bei einer Pauschalreise wird die komplette Summe nur an einen Anbieter überwiesen.

Generell sind Reisende bessergestellt, wenn sie eine Pauschalreise buchen. Anbieter verkaufen einzelne Bausteine als ein gesamtes Reisepaket, für das sie einstehen müssen. Gibt es Probleme bei der Reise, so sind die Anbieter von Pauschalreisen verpflichtet, diese Probleme umgehend zu beheben. Zudem sind Pauschalreisende gegen die Insolvenz der Anbieter abgesichert. Geht also eine Airline oder ein Hotelbetreiber pleite, so muss der Reiseveranstalter für Ersatz sorgen, um die Reise durchführen zu können. Fällt die Reise in Teilen oder sogar komplett aus, so ist das Geld der Reise gegen die Insolvenz abgesichert.

Preisvorteil gering

Auch wenn Portale häufig mit scheinbar lukrativen Rabatten werben, ist die tatsächliche Ersparnis oft gering, so Buttler „Hinzukommt, dass die Portale für die Reisevermittlung Provision erhalten. Das Geld wird dann häufig beim Service eingespart und der Schutz bei Problemen ist geringer.“

Bei umfangreicheren Reisen mit mehreren Bausteinen kann die Buchung bei einem lokalen Anbieter oder einem Reisebüro vor Ort häufig sinnvoll sein: diese können eher auf die Bedürfnisse von Reisenden eingehen – bei Portalen gibt es häufig nur unveränderliche Urlaubspakete. Auch hat man bei Problemen bei der Reise bei lokalen Anbietern einen Kontakt, an man sich direkt wenden kann. „Bei internationalen Onlineportalen dagegen ist die Betreuung und die Unterstützung häufig nur unzureichend“, wie Oliver Buttler aus Verbraucherbeschwerden der vergangenen Jahre zu berichten weiß.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Dämmmaterial

Innendämmung von Außenwänden: Was ist zu beachten?

Soll ein Gebäude nachträglich gedämmt werden, wird die Dämmung meist außen angebracht. Doch nicht immer ist das möglich. Eine sinnvolle Alternative ist in solchen Fällen die Innendämmung von Außenwänden. Andreas Köhler, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf Verbraucher:innen achten sollten.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.