Kostenloses Online-Seminar "Fokuswoche Vorsorge: Patientenverfügung" am 3. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Fokuswoche Vorsorge: Selbst bestimmen. Klarheit schaffen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen bieten bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an
Seniorin und junge Frau lachen

Die „Fokuswoche Vorsorge“ der Verbraucherzentralen findet in diesem Jahr zum fünften Mal statt. Vom 3. bis zum 7. November 2025 bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 25 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Die Vorträge finden während der gesamten „Fokuswoche Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 15:00 Uhr und um 18:00 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-vorsorge 

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Meist sind schwere Erkrankungen oder Schicksalsschläge der Anlass dafür, sich mit den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu befassen. Dabei betreffen diese Fragen Menschen in nahezu jedem Alter und jeder Lebenslage. Auch die Frage, was mit den persönlichen Daten und Online-Konten geschehen soll, wird für viele Menschen immer wichtiger. 

Während der „Fokuswoche Vorsorge“ besteht die Möglichkeit, sich an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten zu informieren. Die etwa einstündigen Vorträge erleichtern den Einstieg in das jeweilige Thema und schaffen eine solide Grundlage dafür, die benötigten Vorsorgeverfügungen aufzusetzen – zum Beispiel mit „Selbstbestimmt“ – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen.

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an die behandelnden Ärzte als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbstständig zu äußern. 

Neun Termine zur Auswahl

  • Montag, 3. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Dienstag, 4. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Mittwoch, 5. November 2025, 18:00 Uhr
  • Donnerstag, 6. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Freitag, 7. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll. 

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. 

Acht Termine zur Auswahl 

  • Montag, 3. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Dienstag, 4. November 2025, 18:00 Uhr
  • Mittwoch, 5. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Donnerstag, 6. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Freitag, 7. November 2025, 18 Uhr

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab oder nutzen E-Mail- und Messenger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können. 

Acht Termine zur Auswahl

  • Montag, 3. November 2025, 18:00 Uhr
  • Dienstag, 4. November 2025, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Mittwoch, 5. November 2025, 15 Uhr und 18 Uhr
  • Donnerstag, 6. November 2025, 18 Uhr
  • Freitag, 7. November 2025, 15 und 18 Uhr

Weitere Informationen, alle Termine und Anmeldungen:
verbraucherzentrale.de/fokuswoche-vorsorge 
verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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