Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung“ am 22. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Irreführende Werbung mit Bestpreisgarantie

Pressemitteilung vom
Insbesondere in der Möbelbranche wird immer wieder mit hohen Rabatten und Bestpreisgarantien geworben. Bei einer Bestpreisgarantie gilt: Können Kund:innen ein günstigeres Angebot der gleichen Ware durch einen Drittanbieter vorlegen, ist der Anbieter verpflichtet, einen entsprechenden Preisnachlass zu gewähren. Selbst nach Vertragsschluss wirkt die Garantie fort. Ausnahmen müssen im Vorfeld eindeutig mitgeteilt werden.
Frau im Möbelhaus
Off

Was verlockend klingt, wird in der Praxis jedoch nicht immer umgesetzt. Teils werben Unternehmen mit Bestpreisgarantien und weigern sich dann, diese Garantien einzuhalten. Jüngstes Beispiel hierfür ist das Unternehmen Möbel Rieger, welches im Internet mit einer Bestpreisgarantie „ohne Ausnahmen“ warb. In diesem Fall ging es um einen Esstisch für 1.800 Euro. Geworben hatte Möbel Rieger mit dem Versprechen, bei Nachweis eines niedrigeren Preises die Preisdifferenz zu erstatten. Obwohl ein Kunde den Beleg über ein Vergleichsangebot von 1600 Euro lieferte, war Möbel Rieger nicht bereit, dem Kunden die Preisdifferenz von 200 Euro zu erstatten.

„Werbung mit Bestpreisgarantien, die nicht eingehalten wird, ist irreführend und damit unzulässig“, wertet Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen und Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Verhalten des Möbelhändlers.

Die Verbraucherzentrale forderte Möbel Rieger daher erfolgreich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Der Möbelhändler verpflichtete sich, künftig nicht mehr mit einer Bestpreisgarantie zu werben, wenn er nicht bereit ist, diese einzuhalten. „Falsche Werbeversprechen sind kein Kavaliersdelikt und kommen im Möbelhandel, aber auch in vielen anderen Branchen regelmäßig vor“, sagt Matthias Bauer. „Wer mit Angeboten wirbt, muss sich auch daran halten“. Verbraucher:innen, die sich durch Werbeversprechen getäuscht fühlen, können sich bei der Verbraucherzentrale beschweren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Kind am Kühlschrank

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte beim Einsparen von Energiekosten

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Schmuckbild

Gewährleistung gilt auch für Schnäppchen

Ein Möbelhändler verweigerte das Recht auf Gewährleistung für ein reduziertes Produkt – zu Unrecht.
Schmuckbild

Frische Luft und warme Räume: So heizen und lüften Sie richtig

Gerade in der kalten Jahreszeit verbringen viele Menschen mehr Zeit zu Hause. Doch wie bleibt es warm, trocken und angenehm in den eigenen vier Wänden – ohne unnötig Energie zu verschwenden? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gibt praktische Tipps, wie Verbraucher:innen im Alltag einfach und effizient Heizen.
Schmuckbild

Neues Abo statt Kündigung

Eine Verbraucherin wollte mit Hilfe eines Service-Anbieters ein Abo kündigen. Doch der Anbieter kündigte den Vertrag nicht, sondern schob ihr ein weiteres Abo unter.