Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Irreführende Werbung mit Bestpreisgarantie

Pressemitteilung vom
Insbesondere in der Möbelbranche wird immer wieder mit hohen Rabatten und Bestpreisgarantien geworben. Bei einer Bestpreisgarantie gilt: Können Kund:innen ein günstigeres Angebot der gleichen Ware durch einen Drittanbieter vorlegen, ist der Anbieter verpflichtet, einen entsprechenden Preisnachlass zu gewähren. Selbst nach Vertragsschluss wirkt die Garantie fort. Ausnahmen müssen im Vorfeld eindeutig mitgeteilt werden.
Frau im Möbelhaus
Off

Was verlockend klingt, wird in der Praxis jedoch nicht immer umgesetzt. Teils werben Unternehmen mit Bestpreisgarantien und weigern sich dann, diese Garantien einzuhalten. Jüngstes Beispiel hierfür ist das Unternehmen Möbel Rieger, welches im Internet mit einer Bestpreisgarantie „ohne Ausnahmen“ warb. In diesem Fall ging es um einen Esstisch für 1.800 Euro. Geworben hatte Möbel Rieger mit dem Versprechen, bei Nachweis eines niedrigeren Preises die Preisdifferenz zu erstatten. Obwohl ein Kunde den Beleg über ein Vergleichsangebot von 1600 Euro lieferte, war Möbel Rieger nicht bereit, dem Kunden die Preisdifferenz von 200 Euro zu erstatten.

„Werbung mit Bestpreisgarantien, die nicht eingehalten wird, ist irreführend und damit unzulässig“, wertet Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen und Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Verhalten des Möbelhändlers.

Die Verbraucherzentrale forderte Möbel Rieger daher erfolgreich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Der Möbelhändler verpflichtete sich, künftig nicht mehr mit einer Bestpreisgarantie zu werben, wenn er nicht bereit ist, diese einzuhalten. „Falsche Werbeversprechen sind kein Kavaliersdelikt und kommen im Möbelhandel, aber auch in vielen anderen Branchen regelmäßig vor“, sagt Matthias Bauer. „Wer mit Angeboten wirbt, muss sich auch daran halten“. Verbraucher:innen, die sich durch Werbeversprechen getäuscht fühlen, können sich bei der Verbraucherzentrale beschweren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Richter unterzeichnet Urteil

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Volksbank pur durch.
älteres Paar lässt sich von Berater etwas auf dem Tablet zeigen

Stärken was alle stärkt: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz betrifft viele Lebenslagen. Er verhindert Übervorteilung, stärkt Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und sichert so selbstbestimmte wirtschaftliche Teilhabe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt ihre verbraucherpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2026 und Antworten von sechs Parteien dazu vor.
Handy und Laptop mit YouTube offen

Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen zwei neue Beratungsangebote an. Dabei können sich Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt zur Sanierung und zum Heizungstausch beraten lassen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.