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Rechtsreferendar:in

Stand:
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir regelmäßig
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eine:n Rechtsreferendar:in (m/w/d) für die Geschäftsstelle in Stuttgart

Sie haben Interesse an verbraucherrechtlichen Fragen und wollen sich bei Ihrer Wahlstation oder gerne auch in einer anderen Phase des Referendariats intensiv mit verbraucherrechtlichen Themen beschäftigen und diese bearbeiten?

Was wir Ihnen bieten:

  • Sie erhalten Einblick in die Aufgaben der Verbraucherzentrale
  • Wir beteiligen Sie an unseren Verbandsklageverfahren. Sie unterstützen uns in der Aufbereitung der Sachverhalte und der Vorbereitung der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsdurchsetzungsverfahren
  • Sie überprüfen Beschwerden, die uns von den Verbraucher:innen vorgetragen werden
  • Sie unterstützen uns bei der Recherche
  • Sie erhalten die Möglichkeit an Prozessterminen mit unseren Prozessanwälten teilzunehmen
  • Wir beteiligen Sie an der Erstellung von redaktionellen Textbeiträgen für unsere Urteilsdatenbank

Wer wir sind:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein mit Hauptsitz in der Landeshauptstadt Stuttgart. In ganz Baden-Württemberg arbeiten derzeit mehr als 100 engagierte Mitarbeiter:innen in insgesamt 13 Beratungsstellen. Anbieterunabhängig informieren, beraten und unterstützen wir jährlich mehr als 90.000 Verbraucher:innen in Fragen des privaten Konsums. Wir setzen uns für Verbraucherrechte ein und verfolgen Rechtsverstöße – zum Beispiel gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – durch Abmahnungen und Klagen. Wir vertreten Verbraucherinteressen gegenüber Politik und Wirtschaft. Getragen werden wir durch 20 Mitgliedsverbände und rund 2700 Fördermitglieder .

Sie möchten Teil unseres engagierten Teams werden und sich aktiv für die Interessen der Verbraucher:innen in Baden-Württemberg einsetzen?

Dann bewerben Sie sich per E-Mail an: bewerbung@vz-bw.de , Stichwort: "Rechtsreferendariat", max. 5 MB und in einer PDF-Datei

In unserem Team schätzen wir die Vielfalt. Wir begrüßen daher ausdrücklich alle qualifizierten Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.

 


Ein kurzer Hinweis zum Datenschutz: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten.

Vorstellungsgespräch

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.