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Kundenbetrug bei Netflix

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Informationen in Leichter Sprache
Person mit langen Haaren sitzt auf einem Sofa vor einem Laptop mit einer Papier in der Hand. Sie hält eine Hand an der Stirn und sieht verzweifelt aus. Links am Rand befindet sich das Europäische Logo für Leichtes Lesen

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,

dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.

Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.

Hier erklären wir: Kundenabzocke bei Netflix


 

On

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.

Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.

Den längeren Text können Sie hier lesen:  
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.


 


 

Es gibt ein neues Urteil zu Netflix
Darin heißt es: Netflix hat zuviel Geld kassiert.

Netflix ist ein Streaming-Dienst.
Das heißt:
Man kann dort Filme und Serien im Internet anschauen.
Netflix hat die Preise erhöht.
Das Gericht sagt:
Das war nicht erlaubt.
Vielleicht haben viele Menschen zu viel Geld bezahlt.
Netflix hat die Preise für die Filme teurer gemacht.
Früher hat ein Abo 11,99 Euro im Monat gekostet.
Jetzt kostet ein Abo bis zu 17,99 Euro im Monat.
Das Land-Gericht Köln hat jetzt gesagt:
Die Preis-Erhöhungen waren nicht erlaubt.
Viele Menschen haben zu viel Geld bezahlt.
Diese Menschen können das Geld jetzt zurückbekommen.

Grafik: Zwei Personen wechseln einen Geldschein von einer Hand in die andere

Dabei sind Ihre Rechte klar: 

Bei Internet-Bestellungen haben Sie 14 Tage Zeit, 
um die Ware zurückzugeben.

Die 14 Tage zählen ab dem Tag, an dem Sie die Ware bekommen haben.
Dazu sagt man auch: Sie haben ein Widerrufs-Recht. 


Das Widerrufs-Recht funktioniert in der Regel so:
Sie möchten etwas zurückgeben? 
Schreiben Sie dem  Verkäufer: „Ich möchte widerrufen und die Bestellung zurückgeben“. 
Am besten mit einer kurzen E-Mail

Der Verkäufer schreibt Ihnen dann zurück.
Und sagt Ihnen, wie Sie die Bestellung zurückschicken können.

Wenn Sie die Bestellung zurückgeschickt haben:
Dann gibt Ihnen der Verkäufer das Geld zurück.

Aber der Verkäufer will das Widerrufs-Recht manchmal umgehen.
Zum Beispiel:
Er bietet Ihnen einen Preis-Nachlass an, 
statt die Ware zurückzunehmen.

Sie müssen das Angebot mit dem Preis-Nachlass nicht annehmen. 

Wenn Sie die Ware nicht wollen, 
können Sie die Ware zurückschicken.


 

Grafik: Ein Buch, das über Gesetze informiert

 

Hinweis: Das Formular ist nicht in Leichter Sorache geschrieben.

Grafik: Ein Briefumschlag mit einem Dokument
Grafik: Geldübergabe mit Geldscheinen

 


 

Grafik: Eine Frau telefoniert mit Telefonapperat

 

 


 


Grafik: Frau in einem roten Warndreieck zeigt mit dem Finger warnend nach oben


 


 



© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.

Zum Beispiel: Berater.

Weil das leichter zu lesen ist.

Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.

Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot