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Verbraucherschutz für Jugendliche: Der Trainer:innen-Guide

Stand:
Verbraucherschutz ist für Jugendliche relevant. Wie Sie selbst spannende interaktive Workshops mit jugendrelevanten Themen umsetzen können, erfahren Sie im Trainer:innen-Guide der Verbraucherchecker des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Er stellt das Material vor und gibt hilfreiche Tipps.

Der Trainer:innen-Guide stellt eine Handreichung dar, die dabei hilft, interaktive Workshops zu verschiedenen Themen des Verbraucherschutzes für Jugendliche von circa 15 bis 24 Jahren durchzuführen. Es gibt derzeit sechs verschiedene circa 90-minütige Workshops, die gekoppelt werden können. Sie können auch thematische Schwerpunkte setzen.

Die Themengebiete umfassen

  • Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • Finanzen und Verbraucherrecht
  • Medien und digitale Welt
  • Ernährung und Gesundheit.
     

Der Trainer:innen-Guide kann wie die übrigen Lehrmaterialien der Verbraucherchecker des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Sie haben Interesse, sich als Trainer:in ausbilden zu lassen? Alle Informationen zur Trainer:innen-Ausbildung und allen Terminen finden Sie hier.

Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie eine E-Mail an verbraucherchecker@vzbv.de

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Angebot

Der Trainer:innen-Guide des vzbv gibt in erster Linie eine Hilfestellung und Übersicht, wie die Verbraucherschutz-Workshops der Verbraucherchecker gestaltet sind. Er enthält ausgearbeitete Anleitungen, Arbeitsanweisungen, Zeitangaben und Informationsmaterial sowie Vorlagen. Ziel ist es, dass Jugendliche zu kritischen und selbstbestimmten Verbraucher:innen werden und lernen, sich selbstständig zu informieren. Die Handreichung gibt Tipps und verdeutlicht an Beispielen, wie das gelingen kann.

Hinweis: Das Bildungsprogramm umfasst mittlerweile sechs Workshops, der Trainer:innen-Guide enthält derzeit vier der sechs Themen. Weitere Informationen zur Umsetzung der einzelnen Einheiten bieten die jeweiligen Workshop-Präsentationen.

 

Lernziele

Die Teilnehmer:innen...

  • reflektieren ihre eigene Rolle als Verbraucher:innen,
  • machen sich vertraut mit wichtigen Anlauf- und Beratungsstellen im Bereich Verbraucherschutz,
  • setzen sich mit verschiedenen Fragen des Verbraucherschutzes auseinander,
  • entwickeln eigene Verbraucherschutzformate und setzen sie um.

 

Hinweise zur Umsetzung

Beim Trainer:innen-Guide handelt es sich um eine Handreichung für Lehrkräfte mit Anregungen, wie sich die Verbraucherchecker-Materialien des vzbv als Workshop umsetzen lassen. Er bietet aber auch hilfreiche Informationen zur Bearbeitung der Materialien selbst.

Alle Materialien sind unter einer offenen Lizenz als Open Educational Resources (OER) veröffentlicht. Das bedeutet, die Übungen können von Ihnen für Ihre Zwecke genutzt, überarbeitet und an Kolleg:innen weitergegeben werden. Die Inhalte stehen, sofern nicht anders angegeben, unter der Lizenz CC BY-SA 4.0. Als Quelle muss dabei der Verbraucherzentrale Bundesverband angegeben und die Creative-Common-Lizenz CC BY-SA 4.0 verwendet werden. Davon ausgeschlossen ist das Förderlogo der Verbraucherchecker, das Logo des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Den Lizenztext finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0.

 

Fächerbezug/Kompetenzdimension

Das Bildungsprogramm und seine Materialien können für fächerübergreifende Lernanlässe genutzt werden. Enthalten sind Bezüge zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und globalem Lernen. Zusätzlich werden mit den Workshops Medien- und Methodenkompetenz gefördert.

 

Weitere Hinweise/Material

Das gesammelte Arbeitsmaterial ist im Checker-Space, der Rechercheplattform für Verbraucherthemen, hinterlegt.

Weitere Informationen zum Workshop-Programm der Verbraucherchecker gibt es hier zum Nachlesen.

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Förderhinweis BMUV

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.