Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.
Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: Selten genutzte Alltagsgegenstände leihen statt kaufen.
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Manchmal braucht man im Alltag bestimmte Gegenstände.
Aber man braucht die Gegenstände nur selten.
Zum Beispiel:
Ein bestimmtes Werkzeug oder Elektro-Gerät.
Dann kann man sich die Gegenstände auch ausleihen.
Zum Beispiel von anderen Menschen.
Man muss die Gegenstände dann nicht kaufen.
Und kann so Geld sparen.
Und die Umwelt schützen.
Das bedeutet:
Man teilt die Gegenstände mit anderen Menschen,
anstatt die Gegenstände alleine zu besitzen.
Aber es gibt auch Firmen für das Ausleihen von Gegenständen.
Diese Firmen wollen damit Geld verdienen.
Zum Beispiel mit Elektronik-Sachen oder Werkzeugen.
Diese Firmen heißen Sharing-Firmen.
Sharing spricht man so aus: schä-ring.
Sharing ist ein englisches Wort und heißt: teilen.
Viele Menschen teilen zum Beispiel:
- Autos
- Fahrräder
- Elektro-Roller
Aber es gibt auch andere Sachen zum Teilen.
Zum Beispiel:
- Werkzeuge
- Sportgeräte
- Bücher
Gegenstände privat teilen
Sie können Gegenstände privat mit anderen Menschen teilen.
Ohne eine Sharing-Plattform.
Zum Beispiel können Sie diese Gegenstände im Alltag teilen:
- Garten-Geräte
- Bohr-Maschinen
- Computer-Gegenstände
- Bücher
Das können Sie zum Beispiel mit Ihren Nachbarn machen.
Oder mit anderen bekannten Menschen, die Sie gut kennen.
Zum Beispiel:
- Sie wohnen zusammen in einer Wohngruppe oder im
Studenten-Wohnheim. - Sie wohnen zusammen auf einem Campingplatz.
- Sie gehören zu einem Verein.
Dann können die Menschen Sachen miteinander teilen.
Das ist oft kostenlos oder kostet nur wenig Geld.
Manchmal müssen Sie vielleicht eine Kaution bezahlen.
Kaution ist eine Art Pfand.
Das Geld für die Kaution bekommen Sie wieder,
wenn Sie den Gegenstand wieder zurückbringen.
Aber: Der Gegenstand muss in Ordnung sein.
Gegenstände teilen über Anzeigen
Sie können Gegenstände auch über andere Wege von Menschen in Ihrer Nähe ausleihen:
- über Anzeigen im Internet
- über die Anzeigen in der Zeitung
Zum Beispiel:
- einen Rucksack für eine Wanderung
- ein E-Bike
Das ist ein Fahrrad mit Elektromotor. - ein Wohnmobil
Das Ausleihen kostet Geld.
Für das Ausleihen macht man einen Mietvertrag.
Gegenstände teilen über Firmen
Für das Teilen von Gegenständen gibt es auch Firmen im Internet.
Die Firmen im Internet heißen:
Sharing-Portale oder Sharing-Plattformen.
Sie vermieten Gegenstände gegen Geld.
Wenn Sie etwas über eine Sharing-Plattform im Internet mieten möchten:
Sagen Sie, welche Gegenstände Sie brauchen.
Sagen Sie, wie lange Sie die Gegenstände mieten wollen.
Zum Beispiel: 1 Stunde oder 1 Tag.
Der Vermieter von den Gegenständen sagt Ihnen dann Bescheid.
Der Vermieter bekommt dann Geld für die Vermietung.
Das Geld für die Vermittlung bekommt die Sharing-Plattformen.
Gemietete Gegenstände kaufen
Auf den Sharing-Plattformen gibt es viele Gegenstände zum Mieten.
Manche Firmen bieten auch folgendes an :
Sie können Gegenstände mieten und ausprobieren.
Sie können die Gegenstände dann nach dem Ausprobieren zurückgeben.
Oder Sie können die Gegenstände auch kaufen.
Dann müssen Sie die Gegenstände nicht zurückgeben.
Aber Sie müssen genau überlegen:
Denn: Vielleicht haben die Gegenstände schon viele Gebrauchs-Spuren.
Vielleicht ist es besser:
Sie kaufen sich neue Gegenstände.
Dann müssen die neuen Gegenstände zwei Jahre lang in Ordnung sein. Das nennt man Gewährleistung.
In diesem Text stehen Informationen zu einer Gewährleistung: Gewährleistung und Garantie
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Die Idee vom Teilen ist:
Man soll weniger Gegenstände kaufen.
Man soll Gegenstände nur kurz benutzen und dann wieder zurückgeben.
Dann muss man weniger Gegenstände kaufen.
Das ist besser für die Umwelt.
Gegenstände, die man viel benutzt, soll man besser kaufen.
Wenn Sie Gegenstände im Internet mieten, achten Sie darauf:
Wer ist mein Vertragspartner?
Der Vertragspartner ist nicht das Sharing-Portal.
Der Vertragspartner ist immer der Anbieter.
Der Anbieter ist die Person, der der Gegenstand gehört.
Also der Vermieter.
Sie haben ein Problem mit dem Anbieter?
Dann müssen Sie mit dem Anbieter reden.
Das steht in den Nutzungs-Bedingungen von den Sharing-Portalen.
Nutzungs-Bedingungen sind Regeln.
Denn: Die Sharing-Portale wollen nicht für alles verantwortlich sein.
Aber auf der Internetseite steht das oft nicht so deutlich.
Wie viel kostet das Mieten?
Das Mieten kostet Geld.
Wie viel Geld es kostet, ist unterschiedlich.
Klären Sie Ihre Fragen mit dem Anbieter.
Auf manchen Internetseiten können Sie die Informationen auch sehen.
Zum Beispiel: Der Preis.
Aber das ist immer nur ein Angebot.
Was können Sie bei Problemen machen?
Sie können sich an die Kundenberatung vom Sharing-Portal wenden.
Die Kundenberatung hilft Ihnen.
Aber die Kundenberatung muss Ihnen nicht immer helfen.
Sie haben kein Recht auf Hilfe.
Die Prüf-Gruppe der Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen hat den Text geprüft.
Dudweilerstraße 72
66 111 Saarbrücken
0 681 93 62 15 05
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Hinweis:
Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Hier können Sie mehr darüber lesen.
Die Infos sind in Leichter Sprache.
Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Berater.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.