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Verbraucherschutz für Jugendliche: Arbeitsblätter der Verbraucherchecker

Ob Finanz-Tipps auf Social Media oder In-Game-Käufe: Verbraucherschutz ist für Jugendliche relevant. Mit den sechs Verbraucherchecker-Arbeitsblättern des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie sich jedem Thema in seinen verschiedenen Facetten widmen.

Die Arbeitsblätter der Verbraucherchecker des vzbv eignen sich für Jugendliche von circa 15 bis 24 Jahren. Erforderlich sind Vorkenntnisse in der Recherche. Pro Arbeitsblatt können etwa 20 bis 30 Minuten inklusive Recherche eingeplant werden, abhängig von der Lerngruppe und ihrem Kenntnisstand. Abgedeckt werden die folgenden Themengebiete:

  • Nachhaltigkeit und Klimaschutz,
  • Finanzen und Verbraucherrecht,
  • Medien und digitale Welt sowie
  • Ernährung und Gesundheit. 

Die Arbeitsblätter können hier, neben den übrigen Lehrmaterialien der Verbraucherchecker, kostenfrei heruntergeladen werden.

Sie möchten, dass qualifizierte Trainer:innen zu Ihnen an den Lernort kommen, um das interaktive Workshop-Programm der Verbraucherchecker umzusetzen? Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie eine E-Mail an verbraucherchecker@vzbv.de

 

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Angebot und Ablauf

Die sechs verschiedenen Arbeitsblätter des vzbv greifen die Inhalte der Verbraucherchecker-Workshops auf. Es handelt sich um folgende Themen:

Die Arbeitsblätter können im Rahmen des Workshop-Programms bearbeitet werden. Der Trainer:innen-Guide der Verbraucherchecker zeigt einen möglichen Aufbau und Umsetzungsmöglichkeiten auf. Sie können jedoch auch im Rahmen anderer Lerngelegenheiten eingesetzt werden. Im Fokus steht die eigenständige Recherche der Jugendlichen im Checker-Space der Verbraucherchecker, der Rechercheplattform für Verbraucherthemen.

 

Lernziele

Die Lernenden...

  • reflektieren ihre eigene Rolle als Verbraucher:innen und
  • setzen sich mit verschiedenen Fragen des Verbraucherschutzes auseinander.

 

Hinweise zur Umsetzung

Zur Bearbeitung der Arbeitsblätter ist der Zugriff auf den Checker-Space, die digitale Rechercheplattform der Verbraucherchecker, notwendig.

Die Arbeitsblätter sind unter einer offenen Lizenz als Open Educational Resources (OER) veröffentlicht. Das bedeutet, die Materialien können von Ihnen für Ihre Zwecke genutzt, überarbeitet und an Kolleg:innen weitergegeben werden. Die Inhalte stehen, sofern nicht anders angegeben, unter der Lizenz CC BY-SA 4.0. Als Quelle muss dabei der Verbraucherzentrale Bundesverband angegeben und die Creative-Common-Lizenz CC BY-SA 4.0 verwendet werden. Davon ausgeschlossen ist das Förderlogo der Verbraucherchecker, das Logo des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Den Lizenztext finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0

 

Fächerbezug/Kompetenzdimension

Das Bildungsmaterial kann für fächerübergreifende Lernanlässe genutzt werden. Enthalten sind Bezüge zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und globalem Lernen. Zusätzlich werden mit den Workshops Medien- und Methodenkompetenz gefördert.

 

Weitere Hinweise/Material

Die Arbeitsblätter inklusive Lösungsblättern sind beim kompletten Lehrmaterial der Verbraucherchecker hinterlegt.

Direkt online anmelden für das Workshop-Programm der Verbraucherchecker können Sie sich hier.

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

 

Förderlogo des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot