Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Mindermengenzuschlag als Schadensersatzpauschale

Stand:
Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.5.23, 15 U 73/22

Die emweo GmbH hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg ein Anerkenntnis abgegeben und sich verpflichtet, künftig keinen pauschalen Mindermengenzuschlag entsprechend den damals verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berechnen.
Off

Die Emweo GmbH, vormals COM-OIL Energie + Service GmbH, hatte bei Minderabnahme von Heizöl Verbraucher:innen einen Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt. Im jeweils abgeschlossenen Vertrag und den damals verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen war jedoch nicht festgehalten, welche Kosten auf den Käufer konkret zukommen konnten und wie sich diese Kosten berechneten. Verbraucher:innen, in deren Heizöltank weniger Öl gepumpt werden konnte, als ursprünglich bestellt, wurden zu Unrecht erhöhte Kosten, bzw. eben dieser Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt.

Ergebnis: In der Berufungsinstanz gab das Oberlandesgericht der Verbraucherzentrale Recht und empfahl dem beklagten Unternehmen ein Anerkenntnis abzugeben. Es erging Anerkenntnisurteil, OLG Hamburg, Az. 15 U 73/22.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil Hanseatisches Oberlandgericht vom 11.5.2023 (Az. 15 U 73/22)

 

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

Achtung, falsche Vignetten! So erkennen Sie Betrug

Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.