Kostenloses Online-Seminar "Warum jetzt der beste Zeitpunkt ist um die Heizung zu tauschen" am 17. März um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Mindermengenzuschlag als Schadensersatzpauschale

Stand:
Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.5.23, 15 U 73/22

Die emweo GmbH hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg ein Anerkenntnis abgegeben und sich verpflichtet, künftig keinen pauschalen Mindermengenzuschlag entsprechend den damals verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berechnen.
Off

Die Emweo GmbH, vormals COM-OIL Energie + Service GmbH, hatte bei Minderabnahme von Heizöl Verbraucher:innen einen Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt. Im jeweils abgeschlossenen Vertrag und den damals verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen war jedoch nicht festgehalten, welche Kosten auf den Käufer konkret zukommen konnten und wie sich diese Kosten berechneten. Verbraucher:innen, in deren Heizöltank weniger Öl gepumpt werden konnte, als ursprünglich bestellt, wurden zu Unrecht erhöhte Kosten, bzw. eben dieser Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt.

Ergebnis: In der Berufungsinstanz gab das Oberlandesgericht der Verbraucherzentrale Recht und empfahl dem beklagten Unternehmen ein Anerkenntnis abzugeben. Es erging Anerkenntnisurteil, OLG Hamburg, Az. 15 U 73/22.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil Hanseatisches Oberlandgericht vom 11.5.2023 (Az. 15 U 73/22)

 

Frau liest Brief und wählt auf dem Telefon eine Nummer

Hohe Heizkosten: erst verstehen, dann senken

Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hilft bei der Heizkostenabrechnung
Ein Mann im Anzug sitzt am Schreibtisch und tippt Zahlen in einen Taschenrechner.

Reform der privaten Altersvorsorge: Was sich ändern muss!

Die private Altersvorsorge muss dringend reformiert werden: Riester ist gescheitert, Altersarmut steigt. Aktuell liegt dazu ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Welche Reformen aus Verbrauchersicht notwendig sind und warum die Finanzlobby das verhindern will, erläutern wir in diesem Podcast.
Schmuckbild

Werbung muss klar erkennbar sein

Verbraucherzentrale mit Klage gegen Google (YouTube) erfolgreich, Verfahren gegen Handelsblatt läuft noch
Schmuckbild

Teurer Alltag

Verbraucherzentrale bietet Hilfe mit kostenlosen Online-Seminaren

Irreführender „Super-Knüller“- Preis bei Edeka

Landgericht Offenburg, Urteil vom 08.07.2025 (Az. 5 O 1/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2026 (Az. 14 U 83/25)

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierung, wenn der angegebene Preis tatsächlich höher ist als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage