Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 19. Mai um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Stand:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Off

Die Firma Wertfaktor Immobilien GmbH versprach interessierten Verbraucherinnen, dass bei einem teilverkauf der Immobilie die Entscheidungshoheit über beispielsweise durchzuführende Renovierungen und Umbauten beim Verkäufer, der die Immobilie auch nach dem Verkauf selbst bewohnen kann, verbleibt. Tatsächlich aber hat der Verkäufer nach dem Teilverkauf nur noch ein Nutzungsrecht in Form eines Nießbrauchrechts, so dass für bauliche Veränderungen stets die Zustimmung der neuen Miteigentümerin Wertfaktor einzuholen ist. Die werbliche Behauptung, dass die Entscheidungshoheit beim Verkäufer verbleibt war damit irreführend. Diese irreführende werbliche Behauptung kann auch nicht durch die klarstellenden Informationen im Kaufvertragsentwurf, den der Verbraucher in der Folge erhält, ausgeräumt werden. Irreführend ist auch eine Beispielsrechnung unter der Überschrift „Ihre Wertbilanz insgesamt“, aus der nicht hervorgeht, dass der Verkäufer an die aufkaufende Immobiliengesellschaft, monatlich Nutzungsentgelte zu zahlen hat. In der Aufstellung der Wert-Bilanz insgesamt fehle damit ein für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit maßgeblicher Kostenfaktor. Bei dem von der Beklagten dargestellten Beispielsrechenmodell mit einem Gesamtauszahlungsbetrag in Höhe von 576.231,-€ waren dies immerhin 72.120 € die als Abzugsposten nicht einkalkuliert waren.

Nach erfolgloser Abmahnung haben wir gegen die Wertfaktor Immobilien GmbH Klage beim zuständigen Landgericht Hamburg auf Unterlassung der irreführenden Werbeaussagen eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat uns mit seiner Entscheidung vom 22.10.2024 Recht gegeben. 


Zum Volltext der Entscheidung

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.
Mann stützt sich den Kopf auf die Hände am Strand

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Verbraucherzentrale erklärt Rechte bei Preiserhöhungen und Flugproblemen – Pauschalreise-Check bietet schnelle Hilfe
Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

Mythen, Risiken und Chancen: Soja im Faktencheck

Verbraucherzentralen ordnen Sorgen und Hoffnungen rund um den Verzehr von Soja ein
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht