Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 11. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

BGH weist Revision zurück, Klausel in S VorsorgePlus Altersvorsorgeverträgen verstößt gegen Transparenzgebot und ist unwirksam

Stand:
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 21.11.2023, XI ZR 290/22

Eine Klausel, nach welcher der Sparer ggfs. Abschluss- und /oder Vermittlungskosten zahlen muss, ist intransparent. Klausel benachteiligt Verbraucher unangemessen, da die mit der Klausel verbundenen wirtschaftlichen Folgen nicht absehbar sind.
Off

Die Sparkasse Günzburg-Krumbach hatte in den Sonderbedingungen für den S VorsorgePlus Altersvorsorgeplan eine Formulierung verwendet, die von der Verbraucherzentrale als unzulässige Klausel angegriffen wurde. Es handelte sich um folgende Formulierung: „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.“  Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass es sich bei dieser Formulierung nicht nur um einen tatsächlichen Hinweis handelte, sondern um eine Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der der Vertragsinhalt geregelt werden sollte.

Die Verwendung des Wortes „ggfs“ eröffne der Sparkasse die Möglichkeit, Kosten zu einem späteren Zeitpunkt abzurechnen und sich für eine Berechnung auf die genannte Klausel zu berufen. Für den Verbraucher sei bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar, ob und welche Kosten im Falle der Vereinbarung einer Leibrente anfallen. Der Vertragspartner aber muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was gegebenenfalls „auf ihn zukommt“. Der Verbraucher aber kann die mit der Klausel verbundenen wirtschaftlichen Folgen nicht absehen. Die beanstandete Klausel ist intransparent, da sie nicht klar und verständlich ist und damit die Vertragspartner der Sparkasse unangemessen benachteiligt.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte eine Klausel in den Sonderbedingungen der Altersvorsorgeverträge S VorsorgePlus, die von der Sparkasse Günzburg-Krumbach verwendet wurde, beanstandet. Das Landgericht München I hatte der Klage Recht gegeben, das Oberlandesgericht hatte die Berufung zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung nun die Revision der Sparkasse zurückgewiesen und damit die erste und zweite Instanz bestätigt.

Zum Volltext der Entscheidung

BGH, Urteil vom 21.11.2023, XI ZR 290/22

Schmuckbild

Höhere Abschläge vom Energieanbieter? Jetzt genau prüfen!

Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Post von ihrem Energieanbieter: Die monatlichen Abschläge sollen erhöht werden – häufig mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten oder angeblich höheren Verbrauch. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, wie die Erfahrung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.
Eine junge Frau sitzt wegen einer Stromsperre bei Kerzenlicht im Dunkeln

Wenn das Licht ausgeht – Stromsperren vermeiden

Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen und wie werde ich davor gewarnt? Und am wichtigsten: Wie kann ich verhindern, dass es zu einer Stromsperre kommt?
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.
Mann stützt sich den Kopf auf die Hände am Strand

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Verbraucherzentrale erklärt Rechte bei Preiserhöhungen und Flugproblemen – Pauschalreise-Check bietet schnelle Hilfe