Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Stand:
Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied, dass die Werbung von Fielmann, dass Kinderbrillen „zum Nulltarif“ allein gegen Vorlage einer Versicherungskarte abgegeben würden, irreführend ist, wenn die Brillen tatsächlich nicht immer kostenfrei erhältlich sind. Aufgehoben wurde damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Potsdam. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Off

Die Fielmann AG & Co. Service KG warb im Jahr 2021 auf Ihrer Website mit der Aussage, dass Kinderbrillen aus der „Nulltarif-Kollektion“ bei Vorlage eines Rezepts oder einer Versicherungskarte kostenfrei erhältlich seien. Diese Werbung wurde auch in Fielmann Filialen wiedergegeben, welche jeweils als eigenständige juristische Personen auftreten.

Tatsächlich wurde jedoch in einem an die Verbraucherzentrale herangetragenen Fall in einer Fielmann-Filiale von einem Verbraucher verlangt zusätzlich zur Versicherungskarte auch ein ärztliches Rezept vorzulegen, um die Brille ohne Zuzahlung zu erhalten. Diese Praxis stand im Widerspruch zu den Werbeaussagen.

Die Verbraucherzentrale mahnte den Anbieter ab. Da außergerichtlich keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Potsdam erhoben. Das Landgericht wies die Klage ab mit der Begründung, der Anbieter sei nicht für die einzelnen, jeweils eigenständigen Filialen verantwortlich und somit auch nicht für das Verhalten der Mitarbeiter.

Die Verbraucherzentrale legte Berufung gegen dieses Urteil ein. Das Oberlandesgericht Brandenburg hob das erstinstanzliche Urteil auf. Dabei wurde entsprechend dem Vorbringen der Verbraucherzentrale erkannt, dass sich eine Verantwortlichkeit der Fielmann AG & Co. Service KG bereits daraus ergebe, dass die Werbung auf der eigenen Website zugunsten der einzelnen Betriebsgesellschaften der Fielmann-Gruppe wiedergegeben wurde.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied klar, dass die Ankündigung der Abgabe von Nulltarif Kinderbrillen allein bei Vorlage der Versichertenkarte irreführend ist, wenn tatsächlich zusätzlich die Vorlage eines Rezeptes eingefordert wird.


Zum Volltext der Entscheidungen

LG Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22

Brandenburgisches OLG, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.