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Falsche Herkunftsangabe bei Aldi

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 07.09.2023, 35 O 80 /23 KfH

Aldi kennzeichnete am Regal ein einfaches Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl.
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Bis vor kurzem hatte Aldi tatsächlich steirisches Kürbiskernöl im Sortiment. Die Herkunftsangabe war deutlich auf den Flaschen zu erkennen.

Das Öl, das Aldi jetzt anbietet, wird zwar von derselben Firma hergestellt, aber von dieser nicht mehr als steirisches Kürbiskernöl bezeichnet. Es wird nun als Kürbiskernöl ohne Herkunftsangabe vertrieben. Trotzdem bot Aldi das einfache Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl an und täuscht dadurch über die Herkunft des Produktes.

Wir haben Aldi abgemahnt und gefordert diese Praxis zu unterlassen und uns eine Unterlassungserklärung abzugeben. Leider gibt Aldi in aller Regel keine Unterlassungserklärung ab und ist auch in diesem Fall nicht von dieser Linie abgewichen. Daher haben wir am Landgericht Stuttgart Klage erhoben. Aldi hat dann Rahmen des gerichtlichen schriftlichen Vorverfahrens, aufgrund der eindeutigen Rechtslage ein Anerkenntnis abgegeben und das Landgericht Stuttgart hat ein Anerkenntnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Stuttgart vom 7. September 2023 (Az. 35 O 80/23 KfH)

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

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