Kostenloses Online-Seminar "Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, iSfp und Förderung" am 25. November um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

 

Falsche Herkunftsangabe bei Aldi

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 07.09.2023, 35 O 80 /23 KfH

Aldi kennzeichnete am Regal ein einfaches Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl.
Off

Bis vor kurzem hatte Aldi tatsächlich steirisches Kürbiskernöl im Sortiment. Die Herkunftsangabe war deutlich auf den Flaschen zu erkennen.

Das Öl, das Aldi jetzt anbietet, wird zwar von derselben Firma hergestellt, aber von dieser nicht mehr als steirisches Kürbiskernöl bezeichnet. Es wird nun als Kürbiskernöl ohne Herkunftsangabe vertrieben. Trotzdem bot Aldi das einfache Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl an und täuscht dadurch über die Herkunft des Produktes.

Wir haben Aldi abgemahnt und gefordert diese Praxis zu unterlassen und uns eine Unterlassungserklärung abzugeben. Leider gibt Aldi in aller Regel keine Unterlassungserklärung ab und ist auch in diesem Fall nicht von dieser Linie abgewichen. Daher haben wir am Landgericht Stuttgart Klage erhoben. Aldi hat dann Rahmen des gerichtlichen schriftlichen Vorverfahrens, aufgrund der eindeutigen Rechtslage ein Anerkenntnis abgegeben und das Landgericht Stuttgart hat ein Anerkenntnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Stuttgart vom 7. September 2023 (Az. 35 O 80/23 KfH)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Zwei Beispiele aus der Rewe-App

Gericht untersagt Rewe irreführende Rabatt-Werbung

Das Landgericht Köln verpflichtet Rewe zu mehr Transparenz bei Bonus-Angeboten in seiner App.
Mann bekommt Haarentfernung mit Laser auf Rücken

Dauerhafte Haarentfernung: Vorsicht vor teuren Verträgen

Derzeit erhält die Verbraucherzentrale häufiger Beschwerden über Verträge für dauerhafte Haarentfernung. Manche bereuen den Vertrag, andere können die hohen Kosten – teils über 10.000 Euro – nicht bezahlen. Da die Verträge in der Regel vor Ort geschlossen werden, gibt es kein Widerrufsrecht.
Schmuckbild

Keine Kosten für den Käufer

Ein defektes Balkonkraftwerk kostete einen Verbraucher viel Geduld. Zwei Reparaturen brachten keine Lösung – und auch die Rückgabe wurde zum Problem.
Schmuckbild

Wärmepumpen-Angebote oft unübersichtlich

Energieberatung der Verbraucherzentrale schafft Klarheit