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Falsche Herkunftsangabe bei Aldi

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 07.09.2023, 35 O 80 /23 KfH

Aldi kennzeichnete am Regal ein einfaches Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl.
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Bis vor kurzem hatte Aldi tatsächlich steirisches Kürbiskernöl im Sortiment. Die Herkunftsangabe war deutlich auf den Flaschen zu erkennen.

Das Öl, das Aldi jetzt anbietet, wird zwar von derselben Firma hergestellt, aber von dieser nicht mehr als steirisches Kürbiskernöl bezeichnet. Es wird nun als Kürbiskernöl ohne Herkunftsangabe vertrieben. Trotzdem bot Aldi das einfache Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl an und täuscht dadurch über die Herkunft des Produktes.

Wir haben Aldi abgemahnt und gefordert diese Praxis zu unterlassen und uns eine Unterlassungserklärung abzugeben. Leider gibt Aldi in aller Regel keine Unterlassungserklärung ab und ist auch in diesem Fall nicht von dieser Linie abgewichen. Daher haben wir am Landgericht Stuttgart Klage erhoben. Aldi hat dann Rahmen des gerichtlichen schriftlichen Vorverfahrens, aufgrund der eindeutigen Rechtslage ein Anerkenntnis abgegeben und das Landgericht Stuttgart hat ein Anerkenntnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Stuttgart vom 7. September 2023 (Az. 35 O 80/23 KfH)

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.