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Irreführende Werbung für ein Produkt mit umweltbezogenen Aussagen

Stand:
Die Werbeaussage „Foot Print reduziert Deinen CO2 Fussabdruck“ ist irreführend, wenn das beworbene Produkt selbst nicht umweltfreundlich hergestellt ist.
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Der Discounter Netto hat für Rotwein mit dem Markennamen „BioBio“ und zusätzlich mit den Angaben geworben, mit Foot Print werde der CO2 Fußabdruck reduziert. Durch diese plakative Bewerbung wird bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck erweckt, das beworbene Produkt selbst sei besonders umweltfreundlich hergestellt. Die angekündigte Nachhaltigkeit des verkauften Produktes beruht aber nicht auf einer nachhaltigen Herstellung oder Behandlung des Weines. Vielmehr soll die Herstellung der verwendeten Glasflasche im Verhältnis zu einer „Normalflasche“ umweltfreundlicher sein. Durch die hervorgehobene Bewerbung auf dem Produkt wird der angesprochene Verbraucher irregeführt.

Die Verbraucherzentrale hat Netto abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht erfolgt ist, haben wir beim Landgericht Amberg Klage erhoben. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Diese Entscheidung wollte Netto aber nicht akzeptieren und hat Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Hinweis vom 15.11.2022 seine Rechtsauffassung dargelegt. Netto hat nun seine Berufung zurückgenommen, so dass die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig ist.


Urteil und Hinweisbeschluss im Volltext

 

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.

Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23, nicht rechtskräftig

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Berufung gegen Versäumnisurteil verworfen

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel Vita Natura GYN PREGNANT im Hinblick auf die Empfehlung der Jodzufuhr irreführend.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act zwingt WhatsApp, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.