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Irreführende Werbung für ein Produkt mit umweltbezogenen Aussagen

Stand:
Die Werbeaussage „Foot Print reduziert Deinen CO2 Fussabdruck“ ist irreführend, wenn das beworbene Produkt selbst nicht umweltfreundlich hergestellt ist.
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Der Discounter Netto hat für Rotwein mit dem Markennamen „BioBio“ und zusätzlich mit den Angaben geworben, mit Foot Print werde der CO2 Fußabdruck reduziert. Durch diese plakative Bewerbung wird bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck erweckt, das beworbene Produkt selbst sei besonders umweltfreundlich hergestellt. Die angekündigte Nachhaltigkeit des verkauften Produktes beruht aber nicht auf einer nachhaltigen Herstellung oder Behandlung des Weines. Vielmehr soll die Herstellung der verwendeten Glasflasche im Verhältnis zu einer „Normalflasche“ umweltfreundlicher sein. Durch die hervorgehobene Bewerbung auf dem Produkt wird der angesprochene Verbraucher irregeführt.

Die Verbraucherzentrale hat Netto abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht erfolgt ist, haben wir beim Landgericht Amberg Klage erhoben. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Diese Entscheidung wollte Netto aber nicht akzeptieren und hat Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Hinweis vom 15.11.2022 seine Rechtsauffassung dargelegt. Netto hat nun seine Berufung zurückgenommen, so dass die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig ist.


Urteil und Hinweisbeschluss im Volltext

 

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
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Besser für Umwelt und Geldbeutel

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Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.