Kostenloses Online-Seminar "High Protein – Hype oder tatsächlicher Proteinbedarf?" am 7. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Irreführende Werbung für ein Produkt mit umweltbezogenen Aussagen

Stand:
Die Werbeaussage „Foot Print reduziert Deinen CO2 Fussabdruck“ ist irreführend, wenn das beworbene Produkt selbst nicht umweltfreundlich hergestellt ist.
Off

Der Discounter Netto hat für Rotwein mit dem Markennamen „BioBio“ und zusätzlich mit den Angaben geworben, mit Foot Print werde der CO2 Fußabdruck reduziert. Durch diese plakative Bewerbung wird bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck erweckt, das beworbene Produkt selbst sei besonders umweltfreundlich hergestellt. Die angekündigte Nachhaltigkeit des verkauften Produktes beruht aber nicht auf einer nachhaltigen Herstellung oder Behandlung des Weines. Vielmehr soll die Herstellung der verwendeten Glasflasche im Verhältnis zu einer „Normalflasche“ umweltfreundlicher sein. Durch die hervorgehobene Bewerbung auf dem Produkt wird der angesprochene Verbraucher irregeführt.

Die Verbraucherzentrale hat Netto abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht erfolgt ist, haben wir beim Landgericht Amberg Klage erhoben. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Diese Entscheidung wollte Netto aber nicht akzeptieren und hat Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Hinweis vom 15.11.2022 seine Rechtsauffassung dargelegt. Netto hat nun seine Berufung zurückgenommen, so dass die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig ist.


Urteil und Hinweisbeschluss im Volltext

 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Optimier dich! (3/6)

Digitale Halbgötter in weiß ohne Doktortitel und Gesundheitsprodukte, die krank machen können — dies und mehr in der dritten Episode unserer Podcastreihe "dürfen die das?" rund um unseriöse Influencer und Onlinewerbung.