Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik - Mit Sonne rechnen!" am 28. April um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Reisevermittler handelt rechtswidrig bei Reiseveranstalter-Forderungen

Stand:
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.2.2023, Az. 2 U 75/21

Ein Reisebüro handelt unzulässig, wenn es von einem Verbraucher, der nach Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen der Pandemie, von einer Pauschalreise zurückgetreten ist, unberechtigterweise Stornokosten verlangt und rechtliche Schritte androht.
Off

Ein Verbraucher hatte vor Beginn der Corona-Pandemie eine Flusskreuzfahrt gebucht. Nach Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stornierte der Verbraucher die Pauschalreise. Der Veranstalter der Pauschalreise, nicko Cruises, verlangte daraufhin unberechtigterweise Stornokosten. Das vermittelnde Sillenbucher Reisebüro forderte den Verbraucher ebenfalls zur Zahlung der Stornokosten auf und drohte bei Nichtzahlung mit rechtlichen Schritten. Obwohl der Verbraucher das Reisebüro darauf hingewiesen hatte, dass er wegen der Reise Warnung und seinem daraus folgenden Rücktrittsrecht keine „Stornogebühr“ zu zahlen habe, sandte das Reisebüro dem Verbraucher eine Rechnung über die „Stornogebühr“ auf eigenem Briefbogen zu.

Die Verbraucherzentrale hat sowohl den Veranstalter der Pauschalreise, als auch den Reisevermittler, das Reisebüro, abgemahnt und dazu aufgefordert, das unzulässige Verhalten einzustellen. Da die angeforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale Klage beim zuständigen Landgericht eingereicht. Das erstinstanzliche Gericht hat die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen. Diese Entscheidung wurde nun vom Oberlandesgericht Stuttgart nach Berufung der Verbraucherzentrale korrigiert. Das OLG folgte der Meinung der Verbraucherzentrale, dass das Reisebüro insoweit als Gehilfin des Reiseveranstalters selbst verbraucherrechtswidrig gehandelt hatte. Durch die Zahlungsaufforderung unter Androhung rechtlicher Schritte habe sie dem Veranstalter zu dessen Verbraucherrechtsverstoß Hilfe geleistet.

Zum Volltext der Entscheidung:

Oberlandesgericht Stuttgart vom 16.2.2023 (Az. 2 U 75/21)

Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

Mythen, Risiken und Chancen: Soja im Faktencheck

Verbraucherzentralen ordnen Sorgen und Hoffnungen rund um den Verzehr von Soja ein
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht
Eine ältere Frau sitzt im Rollstuhl und wird von einem jungen Mann angeschoben

Pflege zuhause organisieren

Viele Angehörige fühlen sich mit der Pflegesituation zunächst überfordert. Oft unerwartet ist z.B. die Mutter oder der Vater, die Partnerin oder der Partner auf Pflege angewiesen. Was in dieser Situation für alle Beteiligten wichtig ist, erläutern wir in diesem Podcast.
Mehrere Steckdosen in der Wand, teils mit Steckern

Zu hohe Stromkosten? So gelingt der Anbieterwechsel

Verbraucherzentrale erklärt Schritt für Schritt, wie Verbraucher:innen einfach und sicher wechseln können.
Schmuckbild

Doppelter Ärger nach falschem Jobangebot

Ein Verbraucher erhält Rechnungen und Mahnungen für zwei Mobilfunkverträge, die er nicht abgeschlossen hat. Sein Verdacht: Bei einem falschen Bewerbungsgespräch haben Kriminelle seine Daten geklaut.