Kostenloses Online-Seminar "Schritt für Schritt zum ETF – so setzen Sie Ihre Anlagestrategie um" am 20. Oktober um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Zeitungsabonnement

Stand:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2025 (Az. 12 O 166/23)

Unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Abo-Verträgen über Print- und Digitalangebote

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2025 (Az. 12 O 166/23)

Die Rheinische Post Verlags GmbH hielt auf ihrer Webseite Allgemeine Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Abonnementverträgen über Print- und Digitalangebote vor. Die Verbraucherzentrale mahnte die Anbieterin ab und beanstandete die Rechtswidrigkeit von 14 Klauseln. 

Off

So beanstandete die Verbraucherzentrale unter anderem Klauseln, nach denen Verbraucher:innen die Kündigung nur in Textform ermöglicht wurde, außerdem sollten Änderungen am Abo als genehmigt gelten, wenn Verbraucher:innen nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe oder ggf. Zugang der Unterrichtung der Änderung widersprachen.

Nachdem die Rheinische Post Verlags GmbH keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Düsseldorf. 

Hierbei wurden Verstöße gegen die § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S 2 BGB und § 309 Nr. 9 b) BGB gerügt. 

Das Landgericht entschied, dass ein Verwenden der beanstandeten Klauseln bereits dann gegeben ist, wenn die betreffende AGB-Bestimmung in Verbindung mit Angeboten oder der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten in den Geschäftsverkehr gebracht wird. Auch wenn die AGB tatsächlich nicht zum Vertragsabschluss genutzt werden, genügt ein Bereithalten auf der Webseite, um ein unzulässiges Verwenden der Klauseln zu bejahen.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

 Urteil des LG Düsseldorf vom 16.07.2025 (Az. 12 O 166/23)
 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Mann hält Proteinpulver in der Hand

Verbraucherzentralen bündeln Online-Kurse auf neuer Übersichtsseite

Mehrmals wöchentlich geben Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen starke Tipps und Informationen: live, unabhängig, seriös und kostenlos
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Neues Format bringt Klarheit und Perspektive
Ordner mit Versicherungen Mann arbeitet

Generali muss undifferenzierte Werbung mit Steuervorteilen der Rürup-Rente unterlassen

Schluss mit einseitiger Werbung mit Steuervorteilen
Zwei Wraps auf einem Bürotisch mit Mensch am Laptop im Hintergrund

Fertig-Wraps im Check: Viel Teig, wenig Füllung

Verbraucherzentralen prüfen „Ready-to-eat“-Snacks