Kostenloses Online-Seminar "Meine Rechte bei Weihnachtseinkäufen“ am 4. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Zeitungsabonnement

Stand:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2025 (Az. 12 O 166/23)

Unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Abo-Verträgen über Print- und Digitalangebote

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2025 (Az. 12 O 166/23)

Die Rheinische Post Verlags GmbH hielt auf ihrer Webseite Allgemeine Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Abonnementverträgen über Print- und Digitalangebote vor. Die Verbraucherzentrale mahnte die Anbieterin ab und beanstandete die Rechtswidrigkeit von 14 Klauseln. 

Off

So beanstandete die Verbraucherzentrale unter anderem Klauseln, nach denen Verbraucher:innen die Kündigung nur in Textform ermöglicht wurde, außerdem sollten Änderungen am Abo als genehmigt gelten, wenn Verbraucher:innen nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe oder ggf. Zugang der Unterrichtung der Änderung widersprachen.

Nachdem die Rheinische Post Verlags GmbH keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Düsseldorf. 

Hierbei wurden Verstöße gegen die § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S 2 BGB und § 309 Nr. 9 b) BGB gerügt. 

Das Landgericht entschied, dass ein Verwenden der beanstandeten Klauseln bereits dann gegeben ist, wenn die betreffende AGB-Bestimmung in Verbindung mit Angeboten oder der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten in den Geschäftsverkehr gebracht wird. Auch wenn die AGB tatsächlich nicht zum Vertragsabschluss genutzt werden, genügt ein Bereithalten auf der Webseite, um ein unzulässiges Verwenden der Klauseln zu bejahen.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

 Urteil des LG Düsseldorf vom 16.07.2025 (Az. 12 O 166/23)
 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot
Zwei Beispiele aus der Rewe-App

Erfolg gegen Rewe: Irreführende Rabatt-Werbung untersagt

Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sorgt für mehr Transparenz bei Bonus-Angeboten
Schmuckbild

So passt die Heizung perfekt zum Bedarf – und senkt die Kosten

Die Heizung läuft, doch Ihre Räume sind oft zu kalt? Dann lohnt sich ein Blick auf die Heizungsregelung, denn diese ist häufig nicht optimal eingestellt.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Vorsicht vor Haustürgeschäften!

Eine lohnende Investition, ein spannendes Abonnement, eine dringend nötige Dienstleistung - zwischen Tür und Angel wird Verbraucherinnen und Verbrauchern so manches gute Geschäft versprochen. Doch in aller Regel ist es ratsam, auf das Klingeln eines Vertreters vor der Haustür nicht zu reagieren.