Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 12. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

Stand:
LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, Az. 5 O 8/23
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023, Az. 6 U 217/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Off

Die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH hatte einen Verbraucher angeschrieben und diesem gegenüber behauptet, die Testmitgliedschaft der Auslandskranken- und Rückholversicherung sei weder widerrufen, noch gekündigt worden. Somit hätte die FASI GmbH davon ausgehen müssen, dass ein weiterer Versicherungsschutz gewünscht wird. Dem Lastschrifteinzug sei zu Unrecht widersprochen worden, da die Kündigung vergessen worden sei. Allerdings hatte der Verbraucher den Versicherungsvertrag überhaupt nicht abgeschlossen und in einer nicht veranlassten Rücklastschrift ist keine konkludente Annahme eines Vertrages zu sehen.

Nach erfolgloser Abmahnung haben wir Klage beim Landgericht Limburg eingereicht. Das Landgericht Limburg hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass die Zusendung einer unberechtigten Zahlungsaufforderung mit der darin enthaltenen unwahren Angabe, es sei ein Vertrag geschlossen worden, geeignet ist einen Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen. Eine solche geschäftliche Handlung ist irreführend und unzulässig. Das Landgericht hat auch hervorgehoben, dass Schweigen eines Verbrauchers bzw. die Nichtvornahme einer Handlung, in diesem Falle der nicht erfolgte Widerspruch gegen die zu Unrecht vorgenommenen Abbuchungen, keine Willenserklärung und damit keine Vertragsannahme darstelle.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufung der Beklagten deutlich zurückgewiesen. Die Beklagte habe eine eindeutige Rechtslage behauptet, nämlich eine unzweifelhaft einklagbare Zahlungsverpflichtung. Eine solche Feststellung ist irreführend, wenn sie unzutreffend ist.

Zum Volltext der Entscheidung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023 (AZ 5 O 8/23)

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023 (Az. 6 U 217/23)
 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Schmuckbild

Keine Kosten für den Käufer

Ein defektes Balkonkraftwerk kostete einen Verbraucher viel Geduld. Zwei Reparaturen brachten keine Lösung – und auch die Rückgabe wurde zum Problem.
Schmuckbild

Wärmepumpen-Angebote oft unübersichtlich

Energieberatung der Verbraucherzentrale schafft Klarheit

ETF als Geldanlage und Altersvorsorge

Aktien-Indexfonds, auch Aktien-ETFs oder kurz ETFs genannt, werden häufig als ideale Anlageform und zur Altersvorsorge empfohlen: kostengünstig und renditestark. Aber was sind ETFs? Alle grundlegenden Informationen sowie Hinweise zu Risiken und Chancen bekommen Sie in dieser Podcast-Folge.
Seniorin und junge Frau lachen

Fokuswoche Vorsorge: Selbst bestimmen. Klarheit schaffen

Verbraucherzentralen bieten bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an