Kostenloses Online-Seminar "Insekten essen?! Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel“ am 27. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Individuelle Preisvereinbarung nicht durch AGB-Klausel auszuhebeln

Stand:
Landgericht München I, Urteil vom 12.09.2019, Az. 17 HK O 10662/18

Die Einziehung von unzulässig erhöhten Monatsbeiträgen ist irreführend.
Verfahren gegen Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG.

Landgericht München I, Urteil vom 12.09.2019, Az. 17 HK O 10662/18

Individuell vereinbarte Abonnementspreise für bestimmte Vertragslaufzeiten können nicht mit dem Hinweis auf eine Preisanpassungsklausel einseitig abgeändert werden.
Die Einziehung von unzulässig erhöhten Monatsbeiträgen ist irreführend.

Off

Das Landgericht München I hat der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Recht gegeben.
Es ist unzulässig, wenn, in diesem Fall die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, eine für eine bestimmte Vertragsdauer individuell vereinbarte Vergütung aufgrund einer in den AGB enthaltenen Preisanpassungsklausel einseitig zum Nachteil des Verbrauchers abändern möchte. Eine solche Klausel ist im Hinblick auf die getroffene individuelle Vereinbarung als überraschende Klausel zu bewerten.

Eine Täuschung des Verbrauchers ist bereits in der Ankündigung der Preiserhöhung zu sehen, denn aufgrund der Mitteilung des Unternehmers wird bei dem Vertragspartner der irrige Eindruck erweckt, er wäre, entgegen den vertraglichen Vereinbarungen, verpflichtet den höheren monatlichen Preis zu zahlen.

Auch in der tatsächlichen Abbuchung des erhöhten Monatsbeitrages ist eine Irreführung des Verbrauchers und damit ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr.2 und Nr. 3 UWG zu sehen.
Irreführend ist auch die Auskunft der Beklagten gegenüber dem Verbraucher, dass ein Widerruf einer bereits erteilten Eizugsermächtigung erst mit Einzug der letzten fälligen Beiträge möglich wäre. Insoweit liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG vor, da der Verbraucher durch diese Auskunft über seine ihm zustehenden Rechte getäuscht wurde.

Die Belastung des Verbrauchers mit Rücklastschriftkosten, die der Beklagten entstehen, setzt dem Ganzen noch ein Krönchen auf. Selbstverständlich kann der Verbraucher nicht mit Kosten belastet werden, die entstehen, weil der Unternehmer den eindeutigen Widerspruch des Verbrauchers missachtet, insoweit liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG vor.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München I vom 12.9.2019 (17 HK O 10662/18)

Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Schmuckbild

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Schmuckbild

Stromanbieterwechsel leicht gemacht

Sind Sie es leid, immer zu viel für Ihren Strom zu bezahlen? Haben Sie das Gefühl, es gibt bessere Optionen, aber wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge – unsere Expertinnen Sylvia Scheibenberger und Denise Bohnenberger erklären Ihnen, wie es geht!
Schmuckbild

Besser für Umwelt und Geldbeutel

Verbraucherzentrale untersucht in einer Stichprobe Angebote und Preise von saisonalen Äpfeln, Birnen und Speisekürbissen