Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 19. Mai um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Individuelle Preisvereinbarung nicht durch AGB-Klausel auszuhebeln

Stand:
Landgericht München I, Urteil vom 12.09.2019, Az. 17 HK O 10662/18

Die Einziehung von unzulässig erhöhten Monatsbeiträgen ist irreführend.
Verfahren gegen Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG.

Landgericht München I, Urteil vom 12.09.2019, Az. 17 HK O 10662/18

Individuell vereinbarte Abonnementspreise für bestimmte Vertragslaufzeiten können nicht mit dem Hinweis auf eine Preisanpassungsklausel einseitig abgeändert werden.
Die Einziehung von unzulässig erhöhten Monatsbeiträgen ist irreführend.

Off

Das Landgericht München I hat der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Recht gegeben.
Es ist unzulässig, wenn, in diesem Fall die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, eine für eine bestimmte Vertragsdauer individuell vereinbarte Vergütung aufgrund einer in den AGB enthaltenen Preisanpassungsklausel einseitig zum Nachteil des Verbrauchers abändern möchte. Eine solche Klausel ist im Hinblick auf die getroffene individuelle Vereinbarung als überraschende Klausel zu bewerten.

Eine Täuschung des Verbrauchers ist bereits in der Ankündigung der Preiserhöhung zu sehen, denn aufgrund der Mitteilung des Unternehmers wird bei dem Vertragspartner der irrige Eindruck erweckt, er wäre, entgegen den vertraglichen Vereinbarungen, verpflichtet den höheren monatlichen Preis zu zahlen.

Auch in der tatsächlichen Abbuchung des erhöhten Monatsbeitrages ist eine Irreführung des Verbrauchers und damit ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr.2 und Nr. 3 UWG zu sehen.
Irreführend ist auch die Auskunft der Beklagten gegenüber dem Verbraucher, dass ein Widerruf einer bereits erteilten Eizugsermächtigung erst mit Einzug der letzten fälligen Beiträge möglich wäre. Insoweit liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG vor, da der Verbraucher durch diese Auskunft über seine ihm zustehenden Rechte getäuscht wurde.

Die Belastung des Verbrauchers mit Rücklastschriftkosten, die der Beklagten entstehen, setzt dem Ganzen noch ein Krönchen auf. Selbstverständlich kann der Verbraucher nicht mit Kosten belastet werden, die entstehen, weil der Unternehmer den eindeutigen Widerspruch des Verbrauchers missachtet, insoweit liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG vor.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München I vom 12.9.2019 (17 HK O 10662/18)

Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt
Mann stützt sich den Kopf auf die Hände am Strand

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Verbraucherzentrale erklärt Rechte bei Preiserhöhungen und Flugproblemen – Pauschalreise-Check bietet schnelle Hilfe
Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

Mythen, Risiken und Chancen: Soja im Faktencheck

Verbraucherzentralen ordnen Sorgen und Hoffnungen rund um den Verzehr von Soja ein
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht